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Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewähr-
leistung nicht verlängert. Dies gilt auch für
ersetzte und reparierte Teile. Eventuell
schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Aus-
packen gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen
sind kostenp
ƃ
ichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Quali-
tätsrichtlinien sorgfältig produziert und
vor Anlieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material-
oder Fabrikationsfehler. Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf Produktteile, die
normaler Abnutzung ausgesetzt sind und
daher als Verschleißteile angesehen wer-
den können oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Ak-
kus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt
beschädigt, nicht sachgemäß benutzt
oder gewartet wurde. Für eine sachgemä-
ße Benutzung des Produkts sind alle in
der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten. Ver-
wendungszwecke und Handlungen, von
denen in der Bedienungsanleitung abge-
raten oder vor denen gewarnt wird, sind
unbedingt zu vermeiden.
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