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• Für nicht bestimmungsgemäße Verwendung übernimmt der
Hersteller keine Haftung!
• Die Maschine ist für den Einsatz im gewerblichen Bereich
vorgesehen.
Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an er -
kannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können
beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das rotieren-
de Werkzeug oder Werkstück bei unsachgemäßer Führung
des Werkzeuges oder Werkstückes.
• Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück bei
unsachgemäßer Halterung oder Führung, wie Arbeiten
ohne Anschlag.
• Gefährdung der Gesundheit durch Lärm. Beim Arbeiten
wird der zulässige Lärmpegel überschritten. Unbedingt per-
sönliche Schutzausrüstungen wie Gehörschutz tragen.
• Verletzungen durch defektes Sägeblatt. Das Sägeblatt re-
gel mäßig auf Unversehrtheit überprüfen.
• Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ord nungs-
gemäßer Elektro-AnschIussleitungen.
• Desweiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen
nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
• Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicher-
heits
hinweise“ und die „Bestimmungsgemäße Ver
wen-
dung“, sowie die Bedienungsanweisung insge samt be ach-
tet werden.
Sonderzubehör
Art.
Nr.
Werkstückspanner
5472
0702
Quertisch m. Teleskoparm
5472 0704
Gelenkarm 5463
0705
SUVA Absaugvorrichtung
5472 0707
Einschaltautomatik ALV 2
7910 4010
Einschaltautomatik ALV 10
7910 4020
Tischverlängerung
7901700701
Fahrvorrichtung
5300
0705
Sonderzubehör Sägeblätter
Nur Original scheppach Sägeblätter einbauen!
Art.
Nr.
Spezial-Sägeblatt
6310
4101
Hartmetall-Sägeblatt für beschichtete Möbelplatten
Abmessungen:
Gesamt ø mm
250
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
80 Z
Sägeblatt
5100
5556
Universal Zuschnittblatt hartmetallbestückt für Längs-
und Querschnitte in Holz und Spanplatten.
Abmessungen:
Gesamt ø mm
315
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
48 WZ
Sägeblatt
5100
5504
Universal Zuschnittblatt hartmetallbestückt für Längs- und
Querschnitte in Hartholz und Spanplatten.
Abmessungen:
Gesamt ø mm
300
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
48 WZ
Sägeblatt
5100
5507
Universal Zuschnittblatt hartmetallbestückt für Längs- und
Querschnitte in Massivholz.
Abmessungen:
Gesamt ø mm
300
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
72 Z
Sägeblatt
7986
3001
Spezial-Sägeblatt – geräuscharm, hartmetallbestückt
für
kunststoffbeschichtete Möbelplatten.
Abmessungen:
Gesamt ø mm
300
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
60 Z
Sägeblatt
5100
5501
Universal Zuschnittblatt für Weich- und Hartholz.
Abmessungen:
Gesamt ø mm
300
Bohrung ø mm
30
Zähnezahl
28 WZ
Vorritz-Sägeblatt
5472 0313
Hartmetall-Sägeblatt zum Vorritzen kunststoffbeschichteter
Möbelplatten
Abmessungen:
Gesamt ø mm
120
Bohrung ø mm
20
Zähnezahl
26 Z
Geräuschkennwerte
Meßbedingungen nach EN 1870-18; DIN EN ISO 11202; DIN EN
ISO 3746
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen
damit nicht zugleich auch sichere Arbeitswerte darstellen.
Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions-und
lmissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig
abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen
notwendig sind oder nicht. Faktoren welche den
derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen lmissionspegel
beeinflussen können, beinhalten die Dauer der
Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere
Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und benachbarten Vorgängen. Die zulässigen
Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land
variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender
befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung
und Risiko vorzunehmen.
Schallleistungspegel in dB
Leerlauf L
WA
=
97 dB(A),
Bearbeitung L
WA
=
100 dB(A),
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in dB
Leerlauf L
pAeq
=
86 dB(A),
Bearbeitung L
pAeq
=
87 dB(A),
Für die genannten Emmisionswerte gilt ein Meß-
unsicherheitszuschlag K = 4 dB.
Angaben zur Staubemission
Die nach den „Grundsätzen für die Prüfung der Staub-
emission (Konzentrationsparameter) von Holzbearbeitungs
maschinen“ des Fachausschusses Holz gemessenen
Staubemissionswerte liegen unter 2 mg/m3. Damit kann
beim Anschluß der Maschine an eine ordnungsgemäße
betriebliche Absaugung mit mindestens 20 m/s Luftge-
schwindigkeit von einer dauerhaft sicheren Einhaltung
des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden TRK-
Grenzwertes für Holzstaub ausgegangen werden.