SATA top air | 3
8. Befeuchtermodulwechsel
Im halbjährlichen Turnus ist das Befeuchtermodul zur Verhinde-
rung von unzulässiger Keimbildung, bzw. Keimdurchgang o.ä.
zu wechseln. Ein vorzeitiger Befeuchtermodulwechsel kann sich
ergeben wenn nicht wie vorgeschrieben VE-Wasser zur Befeuch-
tung eingesetzt wird, oder die Membranfäden beschädigt sind.
Eine Beschädigung der Membranfäden äußert sich in einem
unzulässigen Wasserdurchgang in den Atemanschlußschlauch.
Zum Wechsel des Befeuchtermoduls ist bei vollständig entleer-
tem Gerät der Behälter (7) vom Halter (8) abzuschrauben und
das Befeuchtermodul (3) aus dem Halter (8) herauszuziehen.
Danach neues Befeuchtermodul in den Halter einsetzen und
darauf achten, daß der O-Ring richtig in die Nut am Befeuchter-
modul eingelegt und nicht beschädigt ist. Dies gilt ebenso für den
O-Ring am anderen Ende des Befeuchtermoduls. Den O-Ring
vor der Montage immer leicht mit lebensmittelechtem Fett z.B.
SATA Art. Nr. 48173 einfetten. Da das Befeuchtermodul symme-
trisch ist, ist die Montageeinrichtung beliebig. Danach den Halter
wieder aufschrauben und darauf achten, dass der O-Ring am
Halter richtig eingelegt ist. Vor dem Zusammenschrauben den
O-Ring und das Gewinde leicht mit SATA Pistolenfett Art. Nr.
48173 fetten und das Gerät auf ausreichende Dichtheit prüfen.
9. Keimbildung
Achtung:
Gerät im befüllten Zustand keiner mittleren oder stär-
keren Sonneneinstrahlung oder Lichteinstrahlung aussetzen, da
sonst mit Algenwachstum zu rechnen ist. Behälter von Zeit zu
Zeit oder bei Eintrübung mit lauwarmen Seifenwasser reinigen
ebenso wie die Halterinnenseite gut mit klarem Wasser nach-
spülen und trockenblasen. Da das Membranmodul aus atemphy-
siologisch unbedenklichem Material besteht, und vom Herstell-
prozeß absolut keimfrei ist, entsteht bei Normalbenutzung kein
Risiko einer Keimbelastung für den Atemschutzgeräteträger.
Dies gilt aber nur unter der Berücksichtigung des Wechselinter-
valles, des Befeuchtermoduls, und der Möglichkeit des vollstän-
digen Austrocknen des Gerätes bei längeren Stillstandszeiten.
Das Befeuchtermembran ist so fein in ihrem Porenvolumen, daß
sie zuverlässig einen Keimdurchgang aus dem Wasserreservoir
in den Luftbereich verhindert. Sollten durch Wasserreste in dem
Klarsichtschlauch der Druckentlastungseinrichtung (11) irgend-
welche Schlieren o. ä. erkennbar sein, so ist dieser umgehend
zu Wechseln, um eine Keimbelastung in diesem Bereich zu
verhindern. In jedem Fall ist bei Stillstandszeiten diese Druckent-
lastung von der Innenseite des Halters (8) her trocken zu blasen,
um diese Keimbildung zuverlässig zu verhindern.
10. Befüllungshilfe
Vorteilhafterweise läßt sich das SATA top air mit einer Kunst-
stofflasche mit entsprechendem dünnem Befüllhals befüllen.
Geeignet sind hierzu z. B. Flaschen mit Befüllspitze oder gebo-
genem Halsstück, siehe hierzu SATA Art. Nr. 34751.
11. Garantiebedingungen
Für derartige Geräte leisten wir eine Garantie von 12 Monaten,
die mit dem Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt. Die
Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrika-
tions- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit her-
ausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, die fehlerhafte Montage, bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Wartung, ungeeignete
Spritzmaterialien, Austauschwerkstoffe und chemische wie Laugen
und Säuren, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entste-
hen, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von uns zurück-
zuführen sind. Schmirgelnde Spritzmaterialien, wie z.B. Bleimen-
nige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel o.ä. verringern
die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Pistole und Düse. Hie-
rauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind durch diese
Garantie nicht gedeckt. Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang
zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des
Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Emp-
fang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbesondere auf Scha-
denersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die
bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen. Wünscht
der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist,
ob von uns eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt die Ersatzlieferung
oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung des jeweiligen
Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge
heraus, daß ein Garantieanspruch besteht, erhält der Käufer für
die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift
entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert
wurde, gehen in unser Eigentum über. Mängelrügen oder sons-
tige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber
nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern. Versand
des Gerätes hat an uns spesenfrei zu erfolgen. Montagekosten
(Arbeitszeit- und Fahrtkosten) sowie Fracht- und Verpackungsspe-
sen können wir nicht übernehmen. Hier gelten unsere Montagebe-
dingungen. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der
Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
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