Korrekte Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
auf einem Elektro- oder Elektronikgerät, der Verpackung,
Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein weist darauf
hin, dass das Elektro- oder Elektronikgerät nicht im unsortierten
Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden darf, sondern einer
getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Sie sind verpflichtet, dieses Gerät und Zubehörteile einer vom
Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen.
Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräten, einschließlich des
Lebensmitteleinzel-, Fernabsatz- und Versandhandels, sind ab
einer bestimmten Verkaufs-, Lager- bzw. Versandflächengröße
gesetzlich grundsätzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet, wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues
Gerät kaufen oder es sich um ein kleines Altgerät handelt, das
bestimmte Maße nicht überschreitet. Nähere Informationen und
Einzelheiten zu diesen Rücknahmemöglichkeiten und -pflichten
erhalten Sie von dem jeweiligen Vertreiber.
Endnutzer einschließlich privater Nutzer wenden sich an ihren
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, um in Erfahrung
zu bringen, wo sie das Altgerät für eine umweltfreundliche
Entsorgung zurückgeben können. Gewerblichen Endnutzern
stehen zusätzliche herstellerspezifische Möglichkeiten zur
Rückgabe zur Verfügung, die sie direkt beim Hersteller erfragen
können.
Bitte löschen Sie vor Abgabe an einer Erfassungsstelle
selbstständig alle personenbezogenen Daten auf Ihrem Gerät.
Ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien
in diesem Gerät
(Anwendbar in Ländern mit Systemen zur
getrennten Sammlung von Wertstoffen).
Diese Kennzeichnung auf der Batterie, dem Handbuch oder
der Verpackung bedeutet, dass die Batterien am Ende ihrer
Lebensdauer nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Die Kennzeichnung mit den chemischen Symbolen „Hg“,
„Cd“ oder „Pb“ bedeutet, dass die Batterie Quecksilber, Cadmium
oder Blei in Mengen enthält, die die Grenzwerte der EU-Direktive
2006/66 übersteigen. Wenn Batterien nicht ordnungsgemäß
entsorgt werden, können diese Substanzen die Gesundheit von
Menschen oder die Umwelt gefährden.
Zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zur Förderung
der Wiederverwertung von Materialien trennen Sie die
Batterien von anderem Müll und führen Sie sie Ihrem örtlichen
Recyclingsystem zu.
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