INFORMATIONEN FÜR DIE BENUTZER
Im Sinne des Art. 13 der Gesetzesverordnung vom 25. Juli 2005, Nr. 151 “Durchführung der
Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG, in Bezug auf Reduzierung von
gefährlichen Stoffen in Elektro-und Elektronikgeräte sowie auf die Abfallentsorgung”
Das am Gerät angebrachte Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne zeigt an, dass das Produkt
am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen Abfällen zu entsorgen ist. Nach Beendigung
der Nutzungsdauer muss der Benutzer das Gerät einer geeigneten Elektro- und Elektronikschrott-
Entsorgungsstelle zuführen bzw. dem Händler beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Produkts
übergeben.
Die angemessene Mülltrennung des dem Recycling, der Behandlung und der umweltverträglichen
Entsorgung zugeführten Geräts trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die Gesundheit zu vermeiden und begünstigt das Recycling der Materialien, aus denen das
Gerät besteht
.
Die illegale Entsorgung des Produktes durch den Benutzer führt zur Anwendung einer von der
Gesetzesverordnung Nr
. 152/2006 (Artikel 255 und 256)
vorgesehenen Verwaltungsstrafe
.