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24. Garantiebedingungen
RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt eine 36-mo-
natige Garantie für Neugeräte, die entsprechend der
Einbauanleitung montiert wurden. Von der Garantie
abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler
und Fabrikationsfehler.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben
von dieser Garantie unberührt.
Voraussetzung für die Garantie ist, dass das Neugerät
bei einem unserer zugelassenen Fachhändler erworben
wurde. Dies ist durch Vorlage einer Rechnungskopie
nachzuweisen.
Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt
RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder
durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung
eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch
Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen
tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen
Garantiezeit ein.
Ausgenommen von der Garantie sind:
◆
Fehlerhafter Einbau oder Installation
◆
Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungs-
anleitung
◆
Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
◆
Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder
Witterung
◆
Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht
autorisierten Stellen
◆
Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
◆
Schäden durch unzulässige Überspannungen
(z. B. Blitzeinschlag )
◆
Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüber-
lagerungen und sonstige Funkstörungen