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12. Garantiebedingungen
RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt eine 24-monatige
Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung
montiert wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle
Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser
Garantie unberührt.
Ausgenommen von der Garantie sind:
◆
Fehlerhafter Einbau oder Installation
◆
Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
◆
Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
◆
Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schlage oder Witterung
◆
Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autori-
sierten Stellen
◆
Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
◆
Schaden durch unzulässige Überspannungen
(z. B. Blitzeinschlag)
◆
Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen
und sonstige Funkstörungen
Voraussetzung für die Garantie ist, dass das Neugerät bei einem
unserer zugelassenen Fachhändler erworben wurde. Dies ist
durch Vorlage einer Rechnungskopie nachzuweisen.
Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt
RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder durch
Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleich-
wertigen oder neuen Ersatzgerätes.
Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt
keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.