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2. SIChErhEIT
2.1 Allgemeine hinnweise
Folgende Arbeitssicherheitshinweise sind besonders zu beachten:
Die Steintrennmaschine ist nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und betriebssicher. Von
dieser Maschine können aber Gefahren ausgehen, wenn Sie von unausgebildetem Personal un- sachge-
mäß oder zu nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt wird.
Jede Person, die sich im Betrieb des Anwenders mit der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und
Installation (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der Steintrennmaschine befaßt, muß die komplette
BA und besonders die BA „Sicherheit“ gelesen und verstanden haben. Dem Anwender ist zu empfehlen,
sich dies jeweils schriftlich bestätigen zu lassen.
Die Steintrennmaschine ist, beim Einsatz von Diamant-Trennscheiben, die auf das Schnittgut abge-
stimmt sind, ausschließlich zum Trennen von mineralischen und gebrannten Materialien wie Kunst-
steine, vulkanisches Gestein, gebrannte Steine, armierter Beton, Zementsteine, Kalksandsteine, Tuff
oder glasierte Fliesen vorgesehen. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebe-
nen Montage-, Inbetriebnahme-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen.
Die Steintrennmaschine darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und eingewiesenem Personal ab 18
Jahren (ab 16 Jahren nur unter Aufsicht von volljährigen Fachkräften) bedient, gewartet und instandge-
setzt werden. Dieses Personal muß eine Unterweisung über auftretende Gefahren erhalten haben.
Die Zuständigkeiten bei der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung müssen klar
festgelegt und eingehalten werden, damit, unter dem Aspekt der Sicherheit, keine unklaren Kom- pe-
tenzen auftreten.
Bei allen Arbeiten, welche die Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Umstellung, Anpassung und In-
standhaltung betreffen, sind die in der BA angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, welche die Sicherheit der Steintrennmaschine beeinträchtigt.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, daß keine nicht autorisierte Person an der Maschine arbeitet.
Der Anwender hat sich zu verpflichten, die Steintrennmaschine immer nur im einwandfreien Zustand
zu betreiben.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen, welche die Sicherheit der Steintrennmaschine beein-
flussen, sind nicht gestattet.
Sämtliche Rüst- und Wartungsarbeiten an der Steintrennmaschine sind grundsätzlich nur im Still-tand
der Maschine bei gezogenem Netzstecker durchzuführen.
Vor dem Beginn von Arbeiten an der Steintrennmaschine sind deren Antriebe und Zusatzeinrich-tun-
gen vor unbeabsichtigtem Einschalten zu sichern.
Vor dem Ingangsetzen, nach Umstellung oder Instandsetzung ist zu prüfen, ob alle Schutzvorrichtun-
gen angebracht sind.
Nach entsprechender Elektromontage oder Instandsetzung sind die eingesetzten Schutzmaßnahmen
zu testen.
Für den Betrieb der Steintrennmaschine gelten in jedem Fall die örtlichen Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften.
Die Steintrennmaschine darf nicht ohne mitgelieferte Schutzeinrichtungen betrieben werden.
Regelmäßig ist die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
Содержание SC 350-V
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