Sicherheit
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1.4
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
●
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
●
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
●
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
1.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den sicherheitstechnischen
Anforderungen aus:
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Schutzkleidung
●
Schutzhandschuhe
●
Sicherheitsschuhe
1.6
Unfallschutz
●
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
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Vorsicht bei Gewitter!
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Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
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Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
●
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
1.7
Funktions- und Sichtprüfung
1.7.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.