Allgemeines
8 / 26
5310.0380
V10
DE
2.9.2
Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
•
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf unter keinen
Umständen überschritten werden!
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Dieses Gerät ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Transportieren von vertikal, scheibenweise
umreiften
Baustoffpaketen, wie z.B. Pflastersteine, Bordsteine und dergleichen, in Verbindung mit einem
Trägergerät (z.B. Bagger).
Serienmäßige Ausrüstung
:
•
Höhenverstellbare Auflage
•
Wechselautomatik zur vollautomatischen Umschaltung von „voll“ auf „leer“
•
hochverschleißfeste (austauschbare) Gummigreifbacken als Greifelemente
•
Begrenzungskette
Wird das Gerät im Hochbau, in Verbindung mit einem Hochbaukran eingesetzt, muss ein
Sicherheitsschutznetz unter dem Greifgut befestigt werden! (siehe Kapitel „Bedienung“).
LEBENSGEFAHR:
Das Betreiben des Gerätes mit
beschädigter/gebrochener
Begrenzungskette ist
strengstens verboten
!
Es dürfen
keine konischen Greifgüter
gegriffen werden,
nur
rechtwinklige, da
Abgleitgefahr
besteht!
Содержание Scissor Grab SG
Страница 3: ......
Страница 4: ......
Страница 26: ...Bedienung 22 26 5310 0380 V10 DE Abb C Abb D...
Страница 52: ...Operation 22 26 5310 0380 V10 GB Ill C Ill D...