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2.
Reparatur durch nicht fachkundige Personen;
3.
Schäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
4.
unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
5.
mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
6.
Geräten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet werden;
7.
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber
nicht abschließend bei Brand oder Explosion.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, hat
der Käufer die Kosten, die bei der Untersuchung des Geräts entstehen
einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen.
Sofern nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die
voraussichtlich entstehenden Kosten der Instandsetzung die Ausführung der
Instandsetzung gewünscht wird, hat der Garantienehmer die Kosten für die
Ersatzteil- und Arbeitslohnkosten zu tragen.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf in Deutschland,
Österreich, Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden gekaufte und verwendete
Geräte.
August 2012