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DE/AT/CH
b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpa-
ckungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe /
80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt
für eine bessere Abfallbehandlung. Das Triman-
Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat,
im Interesse des Umweltschutzes nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie es einer fachge-
rechten Entsorgung zu. Über Sammelstellen
und deren Öffnungszeiten können Sie sich bei
Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien / Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen recycelt
werden. Geben Sie Batterien / Akkus und / oder das Pro-
dukt über die angebotenen Sammeleinrichtungen zurück.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien / Akkus!
Batterien / Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie können giftige Schwermetalle enthalten und
unterliegen der Sondermüllbehandlung. Die chemischen
Symbole der Schwermetalle sind wie folgt: Cd = Cadmium,
Hg = Quecksilber, Pb = Blei. Geben Sie deshalb verbrauchte
Batterien / Akkus bei einer kommunalen Sammelstelle ab.