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PAAS 12 A2
Entsorgung
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern
in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoff-
höfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie
fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler
zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektro-
nikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver-
kaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind außer-
dem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzu-
nehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird,
wenn die Altgeräte in keiner Abmessung größer
sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemög-
lichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an.
Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über
die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Akkus nicht
in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG recycelt
werden. Batterien/Akkus sind als Sondermüll zu
be handeln und müssen daher durch entsprechende
Stellen (Händler, Fachhändler, öffentliche kommunale
Stellen, gewerbliche Entsorgungsunternehmen)
umweltgerecht entsorgt werden. Batterien/Akkus
können giftige Schwermetalle enthalten.
Werfen Sie Batterien/Akkus daher nicht in den
Hausmüll, sondern führen Sie diese einer separaten
Sammlung zu. Geben Sie Batterien/Akkus nur im
entladenen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.