PLG 20 A1
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Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten
Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpack-
ungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmate rialien sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten
Herstellerverantwortung und wird getrennt gesammelt.
Hinweise zur EG-Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht hinsichtlich Übereinstimmung mit den grund-
legenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften
der europäischen Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit
2014/30/EU sowie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.
Die vollständige Original-Konformitätserklärung ist beim Importeur
erhältlich.
RoHS Richtlinie
(2011/65/EU)*
* Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätser-
klärung trägt der Hersteller. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklä-
rung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Ver-
wendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
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