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DEUTSCH
KONTROLL- UND WARTUNGSPROGRAMM
BEI JEDER
EINSCHAL-
TUNG
JEDE WOCHE
1 MONAT
1 JAHR
(a)
Brennschale
X
Aschekasten/-fach
X
Glasscheibe
X
Kessel
X
Widerstandhalter
X
Abgassammelleitung
X
Dichtungen für Tür und Brenns-
chale*
X
Abgasführung*
X
Ventilatoren*
X
(*)
Durch den Vertragskundendienst.
(a)
Mindestens einmal jährlich bzw. nach 400 kg Pelletverbrennung.
7 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens sind ausschließlich vom Eigentümer und auf dessen Verantwortung
durchzuführen, der unter Befolgung der in seinem Land geltenden Gesetze über Sicherheit und Umweltschutz
vorgehen muss.
Mit dem Abbau und der Entsorgung können auch Dritte betraut werden, vorausgesetzt, es werden immer
Unternehmen beauftragt, die zur Sammlung und Beseitigung des fraglichen Materials autorisiert sind.
HINWEIS
: Halten Sie sich bei der Entsorgung der Materialien und gegebenenfalls in Bezug auf die
Entsorgungsmeldung immer strikt an die im betreffenden Land geltenden Vorschriften.
ACHTUNG
: Alle Arbeiten für Demontage und Verschrottung dürfen erst durchgeführt werden, wenn der Ofen
ausgeschaltet ist und die Spannungszufuhr unterbrochen wurde.
die gesamte elektrische Anlage ausbauen;
die in den Elektronikplatinen vorhandenen Akkumulatoren trennen;
das Ofengestell durch autorisierte Unternehmen verschrotten lassen;
ACHTUNG
: Ein in zugänglichen Bereichen stehen gelassener Ofen stellt eine ernste Gefahr für Personen und
Tiere dar.
Die Haftung für eventuelle Personen- und Tierschäden liegt immer beim Eigentümer.
bei zerstörung des ce-kennzeichens müssen dieses handbuch und die anderen unterlagen dieses ofens
vernichtet werden.