Sicherheit
Version 1.1.2 vom 2019-05-07
Seite 22
Originalbetriebsanleitung
F80 | F105
DE
F
80_F105
_DE_1
.f
m
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
®
1.14.1 Verwenden von Hebezeugen
WARNUNG!
Schwerste bis tödliche Verletzungen durch beschädigte oder nicht ausreichend
tragfähige Hebezeuge und Lastanschlagmittel, die unter Last reißen. Beachten Sie die
Unfallverhütungsvorschriften der für Ihre Firma zuständigen Berufsgenossenschaft oder
anderer Aufsichtsbehörden.
Prüfen Sie, ob die Hebezeuge und Lastanschlagmittel für die Belastung ausreichen und
nicht beschädigt sind.
Befestigen Sie die Lasten sorgfältig.
Treten Sie nie unter schwebende Lasten!
1.14.2 Mechanische Wartungsarbeiten
Entfernen bzw. installieren Sie vor bzw. nach Ihrer Arbeit alle für die Instandhaltungsarbeiten
angebrachten Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie:
Abdeckungen,
Sicherheitshinweise und Warnschilder,
Erdungskabel.
Wenn Sie Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen entfernen, dann bringen Sie diese unmittelbar
nach Abschluss der Arbeiten wieder an.
Überprüfen Sie deren Funktion!
1.15
Unfallbericht
Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe“-Unfälle.
„Beinahe“-Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
INFORMATION
Auf konkrete Gefahren bei der Ausführung von Arbeiten mit und an der CNC-Maschine weisen
wir Sie bei der Beschreibung dieser Arbeiten hin.
1.16
Elektrik
Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Drehmaschine sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung, Betriebsmit-
telprüfung, BGV jetzt DGUV.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.