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– Deutsch
DE
04.
Die Kabelführungen festziehen und den Deckel wieder aufsetzen
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ABNAHME DER AUTOMATION
Um die höchste Sicherheit der Anlage zu gewährleisten, ist dies die wichtigste Phase bei der Realisierung der Automation. Die Abnahme kann
auch als regelmäßige Überprüfung der Bestandteile des Automatismus verwendet werden.
Die Abnahme der gesamten Anlage muss von erfahrenem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden,
das die erforderlichen
Tests je nach vorhandenem Risiko vornimmt und die Einhaltung der Bestimmungen in Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen zu überprüfen hat,
insbesondere alle Anforderungen der Norm EN12445, welche die Testmethoden zur Überprüfung von Torautomatisierungen festlegt.
5.1 - Abnahme
Für jedes einzelne Element des Automatismus wie Schaltleisten, Photozellen, Not-Aus usw. ist eine spezielle Abnahmephase erforderlich. Für
diese Vorrichtungen sind die Prozeduren in den jeweiligen Anleitungen auszuführen.
Die Abnahme wie folgt ausüben:
01.
Prüfen, ob alle Angaben in der vorliegenden Anweisung und insbesondere die in Kapitel 1 genauestens eingehalten wurden.
02.
Den Antrieb manuell entriegeln.
03.
Prüfen, ob es möglich ist, den Torflügel in Öffnung und Schließung mit einer Kraft nicht über 390 N (ca. 40 kg) manuell zu bewegen.
04.
Den Antrieb manuell blockieren.
05.
Die Stromversorgung anschließen.
06.
Die vorgesehenen Steuer- und Blockiervorrichtungen verwenden, die Schließung, Öffnung und Stillstand des Tors testen und prüfen,
ob es sich wie vorgesehen verhält.
07.
Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der Anlage überprüfen und prüfen, ob sich das Tor wie vorgesehen verhält.
08.
Geben Sie einen Schließbefehl und überprüfen Sie die Aufprallkraft des Torflügels gegen den mechanischen Endanschlag. Versuchen
Sie gegebenenfalls, den Druck zu entladen, um eine optimale Einstellung zu erzielen.
09.
Falls die durch die Bewegung des Tors verursachten Gefahrensituationen durch Aufprallkraftbegrenzung beschränkt wurden, muss die
Kraft nach den Vorschriften der Norm EN 12445 gemessen werden.
Hinweis
– Der Antrieb besitzt keine Vorrichtungen zur Einstellung der Drehzahl: Diese wird von der Steuerung übernommen.
5.2 - Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme darf nur dann erfolgen, wenn alle Phasen der Abnahmeprüfung (Abschnitt 5.1) der Steuerungseinheit und der anderen
vorhandenen Vorrichtungen positiv abgeschlossen wurden: siehe dazu die Bedienungsanleitung der Steuerung.
WICHTIG – Eine teilweise oder „vorübergehende“ Inbetriebsetzung ist verboten.
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