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Tabelle BB.1: Mindestabstände von Hochspannung-
sleitungen für Elektrotierzäune
Spannung der Hochspan-
nungsleitung (V)
Abstand ( m )
≤
1000
3
> 1000 og
≤
33000
4
> 33000
8
Falls Anschlussleitungen und drähte von Elektrotier-zäunen
in der Nähe von Hochspannungsleitungen in-stalliert sind,
darf deren Höhe über dem Boden 3 m nicht überschreiten.
diese Höhe gilt für jede Seite der rechtwinkligen Projektion
des äußeren Leiters der Hochspannungsleitungen auf die
Grundfläche für einen Abstand von– 2 m bei Hochspan-
nungsleitungen, die mit einer Nenn-spannung von bis zu
1000 V betrieben werden;– 15 m bei Hochspannung-
sleitungen, die mit einer Nenn-spannung über 1000 V
betrieben werden.Elektrotierzäune, die zum Abschrecken
von Vögeln, zum Einzäunen von Haustieren oder zum Train-
ieren von Tieren wie Kühen (Kuhtrainer) bestimmt sind,
sollten nur aus Elektrozaungeräten mit niedriger Leistung
versorgt werden, womit noch eine ausreichende und si-
chere Wirkung erzielt wird. Bei Elektrotierzäunen, die dazu
bestimmt sind, Vögel davon abzuhalten, sich auf Gebäuden
niederzulassen, darf kein draht des Elektrozaunes geerdet
sein, wenn die Zaundrähte nicht mit metallteilen verbunden
sind. Wenn ein draht mit einem metallteil (z.B. der da-
chrinne) oder einer metallstruktur des Gebäudes verbunden
ist, muss dieses metallteil geerdet sein. Ein Warnschild
muss an allen Stellen angebracht sein, wo Personen zu den
Leitern freien Zugang erlangen können.Wo ein Elektroti-
erzaun einen öffentlichen Fußweg kreuzt, muss in dem
Elektrotierzaun an dieser Stelle ein nicht elektrifiziertes
Tor oder ein Übergang mittels Zaunübertritt vorhanden
sein. An jedem solchen Übergang müssen die in der Nähe
liegenden, elektrifizierten drähte Warnschilder tragen.Jeder
Teil eines Elektrotierzauns, der entlang einer öffentlichen
Straße oder eines öffentlichen Weges installiert ist, muss
in häufigen Intervallen durch Warnschilder gekennzeichnet
sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt sind oder fest
an die Zaundrähte angeklemmt sind.
Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen Hilfsein-
richtungen, die an den Elektrotierzaunstromkreis ange-
schlossen sind, einen Isolationsgrad zwischen Zaunkreis
und Netzversorgung bieten, der dem des Elektrozaunge-
rätes entspricht.
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