- 11 -
EntsorgungIhresbenutztenGerätes
Die EU-weite Gesetzgebung, wie sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat gilt,
bestimmt, dass benutzte elektrische und elektronische Geräte mit dieser
Markierung (links) getrennt vom normalen Haushaltsabfall entsorgt werden
müssen.
Dies schließt Projektoren und deren elektrisches Zubehör oder ihre Lampen mit
ein. Folgen Sie beim Entsorgen eines solchen Gerätes bitte den Anweisungen
Ihrer örtliche Behörde und/oder konsultieren Sie den Händler, bei dem Sie das
Gerät erworben haben.
Nach der Sammlung benutzter Geräte werden diese erneut verwendet und
entsprechend den Umweltbestimmungen recycelt. Das trägt dazu bei, die
Abfallmenge zu reduzieren sowie die negativen Auswirkungen beispielsweise
des in der Lampe enthaltenen Quecksilbers auf die Gesundheit und die Umwelt
möglichst gering zu halten.
Die Markierung auf elektrischen und elektronischen Geräten gilt nur für die
gegenwärtigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
●
WLAN-Adapter
ErklärungzuVorschriftenderAufsichtsbehörden:
Der Betrieb dieses Geräts unterliegt den folgenden nationalen Vorschriften und die
Inbetriebnahme kann unzulässig sein, falls bestimmte Einschränkungen gelten.