3.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist für das Auffangen von gebrauchten Betriebsflüssigkeiten mit
niedriger Viskosität (dünnflüssigen) aus Fahrzeugen und anderen Maschinen
bestimmt
.
Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der
Anwender.