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PRODUKTINFORMATION

 

 

OsteoBridge

 

Kniearthrodese Nagel zementiert

 

 

PTI0040-1012 

 

1. Allgemeine Hinweise 

Vor der Verwendung von Merete Produkten sind vom Operateur und dem assistierenden 
Personal die in dieser Produktinformation aufgeführten Sicherheitshinweise sowie die 
produktspezifischen Informationen (Handbuch, Prospekt usw.) eingehend zu studieren. 
Die entsprechenden Unterlagen sind bei Merete erhältlich. Ebenso muss der Operateur 
das Restrisiko des von ihm zur Verwendung beabsichtigten Produktes kennen und den 
Patienten im Voraus entsprechend informieren. Die Implantation von Merete Produkten 
darf nur von hierfür qualifizierten Operateuren erfolgen, welche eine profunde Kenntnis 
und Erfahrung auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie besitzen und diese 
Befähigung entsprechend nachgewiesen haben. Der Operateur ist verantwortlich für 
negative Auswirkungen oder Komplikationen, die sich aus fehlerhafter Indikation oder 
mangelhafter Operationstechnik, falscher Materialauswahl und -behandlung und 
Nichtbeachtung der in dieser Gebrauchsanweisung aufgeführten Sicherheitshinweise 
ergeben können. In solchen Fällen kann weder dem Hersteller noch der zuständigen 
Vertretung der Merete Produkte die Verantwortung angelastet werden. 

2. Grundsätzliches 
2.1. Beschreibung 

Das Implantat OsteoBridge™ Kniearthrodese dient der Versteifung des 
Kniegelenks. Das System ist modular und besteht aus zwei zylindrischen 
Halbschalen, welche das Resektionselement, den Spacer, bilden. Dieser ist mittels 
8 Schrauben über zwei Marknägel fest verschraubt. Zur Anpassung an die Größe 
des Defekts und des Knochens können Spacer und Marknägel in verschiedenen 
Größen verwendet werden. Die Marknägel werden mit Hilfe von Knochenzement in 
den Knochen eingebracht. Das System besteht aus einem abgewinkelten Spacer 
zur Überbrückung des defekten Gelenks, sowie Spacern mit einem 
Außendurchmesser von 40 mm in den Längen 40 mm, 50 mm, 60 mm und 70 mm, 
die über einen Spacer Connector miteinander verbunden werden können. 

2.2. Eigenschaften 

Alle Implantate sind Einzelteile eines Systems. Daraus ergeben sich für den 
Operateur besondere Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Kompatibilität der 
Systemkomponenten untereinander und deren Einsatz. Erlaubt ist nur die 
Kombination mit den zum System gehörenden Merete Produkten. Die Implantation 
muss mit dem entsprechenden Merete Instrumentarium erfolgen. Die Verwendung 
der Merete Instrumente für andere als den bestimmungsgemäßen Zweck ist nicht 
zulässig. Die Wiederverwendung von explantierten Implantaten ist in keinem Fall 
zulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Resterilisation von steril angelieferten 
Produkten. Die Einzelteile der OsteoBridge™-Implantate werden mittels sicherer 
Klemmverbindungen zusammengeführt. Dies ist nur bei genauer Übereinstimmung 
der Dimensionen der zu montierenden Bauteile möglich. Die zulässigen 
Kombinationen sind im Handbuch und der Broschüre des Produkts beschrieben. 
Eine Wechselwirkung mit Arzneimitteln ist nicht bekannt. 

2.3. Allgemeines zum Implantat 

• Die Implantation des OsteoBridge™-Systems sollte erst dann in Betracht 
gezogen werden, wenn sich diese im Vergleich mit anderen möglichen operativen 
Alternativen nach sorgfältiger Einschätzung als beste Lösung präsentiert.  
• Die Versorgung eines schwer veränderten, kranken Gelenkes oder Knochens 
durch ein Implantat kann Schmerzen reduzieren, eine gute Belastbarkeit und eine 
Verbesserung der Beweglichkeit des Patienten ermöglichen. 
• Auch bei einem stabil implantierten Implantat kann aufgrund verschiedener 
Ursachen auf längere Sicht eine Lockerung nie ausgeschlossen werden, wodurch 
eine Revision erforderlich werden kann. Die Lebensdauer des OsteoBridge™-
Systems beträgt 10 – 15 Jahre. 

2.4. Indikationen 

• Folgezustand früherer Operationen, wie Gelenkrekonstruktionen (Osteotomie), 
Arthrodese, Knie-Totalendoprothese, 
• Posttraumatischer Zustand, der keine Implantation einer Knie-Totalendoprothese 
zulässt, 
• Verlust oder Schädigung des Streckapparates, 
• Neuromuskuläre Indikationen, 
• Infektionen, nach denen eine sofortige Belastung der Extremität erfolgen soll, 
• Tumore im Bereich des Kniegelenks. 

2.5. Kontraindikationen 

• Fortbestehende Infektionen, lokal oder systemisch, 
• schwere Muskel-, Nerven- oder Gefäßerkrankungen, welche die betroffenen 
Extremitäten gefährden, 
• fehlende knöcherne Strukturen, die eine gute Verankerung des Implantates 
verhindern, 
• alle Begleiterkrankungen, welche die Funktion und den Erfolg des Implatats 
gefährden können und 
• Patienten mit mentalen oder neurologischen Krankheitszuständen oder 
Patienten, die nicht in der Lage sind, notwendige postoperative 
Behandlungsweisen zu befolgen. 

2.6. Erfolg beeinträchtigende Faktoren 

• Allergie auf das implantierte Material, speziell Metall aber auch Knochenzement, 
• degenerative Knochenerkrankungen, 
• Adipositas oder Übergewicht des Patienten, 
• Systemerkrankungen oder Stoffwechselstörungen, 
• Alkohol- oder Drogenabusus und 
• mit starken Erschütterungen verbundene körperliche Aktivitäten, bei denen das 
Implantat Schlägen und/ oder übermäßiger Belastung ausgesetzt wird. 

2.7. Mögliche Auswirkungen 

Die unten aufgezählten negativen Auswirkungen gehören zu den am häufigsten 
vorkommenden Folgen einer Implantation: 
• Lockerung des Implantats in Folge veränderter Bedingungen der Lastübertragung 
bzw. Ermüdung und Bruch des Zementbettes und/ oder Gewebereaktionen des 
Implantats und dessen Abriebprodukte, 
• Früh- und Spätinfektion, 
 • unerwünschte Verkürzung oder Verlängerung der betreffenden Extremitäten 
infolge nicht optimaler Positionierung des Implantats, 
• Knochenfrakturen infolge einseitiger Überlastung oder geschwächter 
Knochensubstanz, 
• Verringerung der Knochendichte aufgrund von Belastungsabschirmung oder 
Knochenabbau als Gewebereaktion auf Abriebpartikel, 
• zeitweilige oder dauernde Nervenschädigung infolge Druck oder Hämatom, 
• Wundhämatom und verzögerte Wundheilung, 
• Gefäßerkrankungen einschließlich Venenthrombose, Lungenembolie und 
Herzstillstand, 
• heterotope Ossifikationen und 
• Nervenschädigung aufgrund des chirurgischen Traumas. Aufgrund der nicht-
ferromagnetischen Eigenschaften des Implantatmaterials stellen MRT 
Untersuchungen keine Gefahr für den Patienten dar. Es können jedoch 
Bildartefakte durch das Implantat entstehen. 

2.8. Änderungen der Leistungen des Implantats 

Schwere morphologische Änderungen der stützenden Knochenstruktur oder 
Verschleiß der sich in der Bewegung befindlichen Teile können die Leistungen des 
Implantats verändern. In extrem seltenen Fällen, insbesondere bei Trauma oder 
Überbeanspruchung, kann es zum Versagen einer Komponente kommen. In jedem 
Fall sollte der Patient darüber informiert werden und Vorsichtsmaßnahmen zur 
Reduzierung der mechanischen Belastung des Implantats einhalten. 

3. Anwendungshinweise 
3.1. Präoperative Planung 

Die Operationsplanung hat aufgrund eingehender Auswertungen der Patienten-
Röntgenaufnahmen zu erfolgen, welche die nötigen Informationen für die Auswahl 
des Prothesentyps und der -größe und möglichen Kombinationen liefert. 
Röntgenschablonen zur präoperativen Planung sind auf Wunsch bei Merete 
erhältlich. Präoperative Tests des Patienten auf allergische Reaktionen auf das 
Implantatmaterial werden empfohlen. Während der Operation sind Probeimplantate 
zur Überprüfung der korrekten Lage und Größenanpassung zu verwenden. Alle 
Größen der geplanten Implantate müssen zur Verfügung stehen. Vor dem 
Einsetzen des Implantats unbedingt die Kennzeichnung (Typ, Artikelnummer, 
Material und Größe) mit der Beschriftung der Verpackung überprüfen. Beiliegende 
Etiketten sind zur Protokollierung im OP-Bericht und zur Nachbestellung zu 
verwenden. 

Wichtig: 

Sterilisationsverfallsdatum prüfen! 

 

3.2. Handhabung der Implantate 

Bitte beachten: 
• Der operierende Chirurg sollte bei der Implantation darauf achten, dass die 
Oberfläche des Implantats nicht durch Kerben und Kratzer beschädigt wird. 
Bereits eine kleine Schramme kann die Lebensdauer eines Implantats 
erheblich vermindern. 
• Die Implantation muss mit dem entsprechenden Merete Instrumentarium 
erfolgen. Die Verwendung der Merete Instrumentarien für andere als die 
bestimmungsgemäßen Zwecke ist nicht zulässig. Die Wiederverwendung 
von OsteoBridge™ Implantaten ist in keinem Fall zulässig. 
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Nägel der Implantate mit ihrer 
jeweiligen Mindestklemmlänge im Spacer klemmen. 
• Auch ist die genaue Einhaltung der Montageanleitung der Spacer 
unbedingt erforderlich. Die Schrauben müssen in der vorgegebenen 
Reihenfolge mit dem vorgegebenen Drehmoment angezogen werden. Die 
Spacer-Halbschalen müssen parallel zueinander liegen. 
• Vor Montage des Spacers sind die Klemmflächen zu spülen zur 
vollständigen Entfernung jeglicher Fremdkörper, einschließlich 
Knochensplitter, Weichteilgewebe, Knochenzement und anderen. 
• Bei Verwendung von Knochenzement: 

◦◦ Angaben des Zementherstellers beachten, 

◦◦ auf gleichmäßigen Zementmantel achten. 

3.3. Revisionsoperation 

Werden bei einer Revisionsoperation sämtliche Bauteile des Implantats 
ausgetauscht, dann gelten für die Behandlung der Implantate wieder die 
Bedingungen wie bei einer Erstimplantation. Ein teilweiser Wechsel von 
Implantaten führt zur Vermischung von alten, vorgeschädigten Bauteilen und 
neuen Implantaten. In diesen Fällen müssen die Schnittstellen der 
Komponenten in einwandfreiem Zustand sein. Wir empfehlen immer einen 
vollständigen Wechsel aller Komponenten. 

4. Weitere Anwendungshinweise 
4.1. Reinigungsanweisung für wiederverwendbare chirurgische 
Instrumente und nicht sterile Implantate

• Reinigung 
• Desinfektion 
• Sterilisation mit Heißdampf (DIN EN ISO 17665-1) 

Warnhinweise: 

Instrumente / Implantate, die unsteril geliefert werden, sind eindeutig durch 
die Aufschrift „NON STERILE“ gekennzeichnet. Unsteril gelieferte 
Instrumente / Implantate müssen vor der Anwendung gereinigt, ggf. 
desinfiziert und sterilisiert werden. Die Instrumente / Implantate dürfen nur 
von qualifiziertem Personal aufbereitet werden. Es dürfen nur zugelassene 
Reinigungs- und Desinfektionsmittel (RKI, DGHM/VHA, FDA) verwendet 
werden (pH < 12 bei Instrumenten / Implantaten aus Metall). Instrumente / 
Implantate mit Kunststoffkomponenten oder aus Kunststoff dürfen auf keinen 
Fall mit trockener Hitze sterilisiert werden. 

Gebrauchsort 

• Es wird empfohlen, die Wiederaufbereitung der Instrumente / Implantate 
baldmöglichst nach deren Verwendung vorzunehmen. 
• Oberflächenverschmutzungen mit einem Einmalhandtuch / Papiertuch 
entfernen. 
• Unmittelbar nach der Anwendung kann das Instrument / Implantat, um das 
Risiko einer Infektion für die Anwender zu reduzieren und die Reinigung zu 
erleichtern, in eine Desinfektionslösung bzw. heißes Wasser (80°C) 
eingelegt werden. 

Vorbereitung für die Reinigung 

Zerlegbare Instrumente/Implantate demontieren. 

Automatische Reinigung und Desinfektion 

• Besteht die Möglichkeit einer maschinellen Reinigung, so ist die 
maschinelle der manuellen Reinigung vorzuziehen. 
• Das Gerät sollte die Möglichkeit eines geeigneten Programms zur 
thermischen Desinfektion bieten: A0 Wert > 3000 oder bei einem älteren 
Gerät mind. 10 min bei 93 °C. Bei alternativ durchgeführter chemischer 
Desinfektion ist die Gefahr von Rückständen auf den Instrumenten / 
Implantaten zu berücksichtigen. 
• Bei Wahl des Reinigungsmittels die Verträglichkeit mit dem Material des 
Instrumentes / Implantates beachten. 
• Bei der Beladung des Gerätes die Herstellerangaben beachten. Die 
Instrumente sind so zu platzieren, dass Kanäle und Hohlräume vollständig 
und gründlich gespült werden können. 
• Die Schlussspülung mit vollentsalztem Wasser durchführen. 
• Eine ausreichende Trocknungsphase einhalten. 
• Instrument / Implantat sofort nach Beendigung des Programms aus der 
Maschine nehmen und ggf. mit einem saugfähigen, weichen und fusselfreien 
Tuch trocknen. 

Manuelle Reinigung 

• Als erstes werden starke Oberflächenverschmutzungen mit einer weichen 
Kunststoffbürste bzw. einem weichen fusselfreien Tuch mit Hilfe von 
fließendem klarem Wasser oder einer Reinigungslösung vom 
Instrument/Implantat gewaschen. Keine scheuernden Reinigungsmittel oder 
Metallbürsten verwenden. 
• Instrument / Implantat in Reinigungslösung einlegen, dabei 
Herstellerangaben für Konzentration und Einwirkzeit der Reinigungslösung 
sowie die Verträglichkeit mit dem Material des Instrumentes / Implantates 
beachten. 
• Es ist darauf zu achten, dass das Instrument / Implantat vollständig von der 
Reinigungslösung bedeckt wird. Alle Hohlräume, Lumen und Öffnungen sind 
zu entlüften. Zur Reinigung von Lumen und Bohrungen sind geeignete 
Bürsten zu verwenden. 
• Nach der Reinigung mit vollentsalztem Wasser spülen und ausreichend 
trocknen.  
• Anschließende Ultraschallreinigung. 
• Dabei ist darauf zu achten, dass das Ultraschallbad entsprechend den 
Angaben des Geräteherstellers bzw. des Herstellers des Reinigungsmittels 
vorgeheizt wird. 
• Bei der Beladung des Bades darauf achten, dass die Instrumente / 
Implantate von der Reinigungslösung bedeckt und alle Hohlräume, Lumen 
und Öffnungen vollständig entlüftet sind. 
• Die Reinigung der Instrumente / Implantate erfolgt bei 35 – 40 kHz für 5 
Minuten. 
• Nach der Ultraschallreinigung Instrumente / Implantate mit ausreichend 
fließendem klarem Wasser spülen, wo notwendig auf das Spülen der 
Hohlräume, Lumen und Öffnungen achten. 

Wartung der Instrumente 

• Instrument auf Raumtemperatur abkühlen lassen. 
• Bewegliche Teile mit sterilisierbarem, dampfdurchlässigem Chirurgie-
Schmieröl leicht einölen. 

Kontrolle und Funktionsprüfung 

• Nach jeder Reinigung / Desinfektion werden die Instrumente / Implantate 
auf Sauberkeit, Funktion und Beschädigungen, z.B. verbogene, 
zerbrochene, abgenutzte und abgebrochene Teile, geprüft. 
• Beschädigte Instrumente/Implantate werden aussortiert und nicht weiter 
verwendet. 

Verpackung 

Die gereinigten und desinfizierten Instrumente / Implantate sollten vor der 
Dampfsterilisation in dafür geeignete Behälter oder geeignete 
Sterilisationsverpackungen verpackt werden (DIN EN ISO 11607). 

Sterilisation 

• Die Sterilisation der Instrumente / Implantate hat nach einem entsprechend 
EN ISO 17665 validierten Verfahren zu erfolgen. Wir empfehlen ein 
fraktioniertes Vakuumverfahren zur Sterilisation im Dampfsterilisator. 
• Die maximale Sterilisationstemperatur beträgt 134°C (273°F) plus Toleranz 
entsprechend der EN ISO 17665-1. 

• Die Sterilisationszeit (Einwirkzeit bei Sterilisationstemperatur) beträgt 
mindestens 20 min bei 121°C (250°F) oder 5 min bei 134°C (273°F). 
• Der empfohlene Druck ist 3 bar. 

Lagerung 

Nach der Sterilisation müssen die Instrumente / Implantate in der 
Sterilisationsverpackung trocken und staubfrei gelagert werden. 

Aufbereitungshinweise in Anlehnung an die EN ISO 17664:2004 

Dem Aufbereiter obliegt die Verantwortung, dass die tatsächlich 
durchgeführte Aufbereitung mit verwendeter Ausstattung, Materialien 
und Personal in der Aufbereitungseinrichtung die gewünschten 
Ergebnisse erzielt. Dafür sind normalerweise Validierung und 
Routineüberwachungen des Verfahrens erforderlich. Ebenso sollte 
jede Abweichung von den bereitgestellten Anweisungen durch den 
Aufbereiter sorgfältig auf ihre Wirksamkeit und möglichen nachteiligen 
Folgen ausgewertet werden. Des Weiteren weisen wir darauf hin, 
dass die im Bundesgesundheitsblatt 4 2006 veröffentlichte 
Empfehlung des Robert Koch-Instituts sowie eventuelle nationale 
Vorschriften im Zusammenhang mit der Aufbereitung unbedingt zu 
berücksichtigen sind. 

4.2. Sterile Implantate 

Implantate, die in sterilem Zustand geliefert werden, sind eindeutig 
durch die Aufschrift „STERILE“ gekennzeichnet. Sterile Implantate 
wurden mit 25 bis 42 kGy (2.5 bis 4.2 Mrad) Gammastrahlen 
sterilisiert. Alle sterilen Implantate sind bis zum Gebrauch ungeöffnet 
in der Originalverpackung, lichtgeschützt, trocken und bei 
Raumtemperatur bis kühl aber frostfrei aufzubewahren. Vor dem 
Gebrauch des Implantates ist das Sterilisationsverfallsdatum 
auf dem Produktetikett zu beachten und die Schutzverpackung auf 
Beschädigung zu untersuchen. Der rote Steri-Punkt auf der 
Verpackung dient als Indikator für ein steriles Produkt. Produkte aus 
beschädigten Verpackungen dürfen nicht verwendet werden. Bei der 
Entnahme aus der Schutzverpackung sind die Regeln der Asepsis zu 
beachten. 

4.3. Resterilisation 

Die Resterilisation von Polyethylen-Teilen ist grundsätzlich nicht 
zulässig. Alle Implantate (Metall und Keramik), die original verpackt 
sind, können gegen eine Gebühr von Merete resterilisiert werden. 
Jegliche Haftung für die durch den Käufer resterilisierten Implantate 
wird ausgeschlossen. 

4.4. Wiederverwendbare Instrumente 

Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit ist eine pflegliche Behandlung 
vorausgesetzt. Wenn von Merete nicht anders angegeben, können die 
Instrumente auf unbestimmte Zeit wieder verwendet werden, sofern 
ihre Funktionalität gegeben ist (siehe 4.1 Reinigungsanweisung 
für wiederverwendbare chirurgische Instrumente und nicht sterile 
Implantate). Die Handhabung von Instrumenten ist vom Betreiber 
nach RKI-Richtlinie und MPVertreibV durchzuführen. 

4.5. Lagerung und Behandlung von Implantaten 

Implantate müssen mit äußerster Sorgfalt behandelt werden, da 
bereits kleinste Beschädigungen von Oberflächen zu Komplikationen 
oder einem Versagen führen können. Daher ist auch das 
nachträgliche Beschriften von Implantatoberflächen oder deren 
Berühren mit metallischen oder anderen harten Gegenständen (z.B. 
Instrumente) zu vermeiden. Die mechanische Bearbeitung und 
Veränderung von Implantaten führt zum Verlust der Zulassung und ist 
nicht zulässig. Implantate die unsachgemäß behandelt wurden oder 
Beschädigungen (z.B. Kratzer) aufweisen, dürfen nicht implantiert 
werden. Siehe dazu auch 4.2 Sterile Implantate. 

4.6. Patienteninformation 

Der Patient muss vom Arzt auf die in den Abschnitten 2 gemachten 
Hinweise aufmerksam gemacht werden, also auf Faktoren, die den 
Erfolg einer Operation beeinträchtigen können, sowie mögliche 
Komplikationen, welche als Folge einer Indikation auftreten können. 
Der Patient muss auch darüber aufgeklärt werden, welche 
Maßnahmen er ergreifen kann, um die möglichen Auswirkungen 
dieser Faktoren zu verringern. Alle dem Patienten gegebenen 
Informationen sollten schriftlich vom operierenden Arzt dokumentiert 
werden. 

4.7. Implantatwerkstoffe 

Die Implantate werden gemäß den vom Hersteller gelieferten 
Spezifikationen mit Zement (PMMA) im Knochen verankert. 
 Alle metallischen Komponenten bestehen aus folgendem Werkstoff: 
- TiAl6V4 ELI Legierung (ASTM F 136, ISO 5832-3) 
Weitere Informationen über die chemische Zusammensetzung und die 
mechanischen Eigenschaften des verwendeten Materials können bei 
Merete angefordert werden.

 

 
5. Symbolik 

 

 0482 

 

CE-Kennzeichen 

 

Sterilisation durch Bestrahlung 

 

Chargenbezeichnung 

 

Bestellnummer 

 

Achtung: Begleitdokumente beachten 

 

Gebrauchsanweisung beachten 

 

Nicht zur Wiederverwendung 

 

Trocken aufbewahren 

 

Herstellungsdatum 

 

Verwendbar bis… 

 

Hersteller 

 

Mengenangabe 

Informationen 

Für weitere Informationen zu diesem oder anderen Produkten aus 
unserem Angebot setzen sie sich bitte mit dem Merete Service in 
Verbindung.  

 

Hersteller 

Merete Medical GmbH

 

Alt-Lankwitz 102

 

12247 Berlin / Germany

 

Tel.: +49 / (030) / 77 99 80-0

 

Fax: +49 / (030) / 76 68 03 61 
E-Mail[email protected] 
www.merete.de 

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