28
nung strafbar.
Das geeignete Sortieren von Abfall und nachfolgende Recyceln des
aussortierten Gerätes zur umweltverträglichen Entsorgung trägt
zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei und dient der Wieder
-
verwendung der recyclingfähigen Materialien, aus denen das Gerät
besteht.