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8. Garantie
1.
An dem, auf der Rechnung des Gerätes, erwähnten Tag tritt die Garantie für 12
folgende Monate nach Ankauf in Krafft.
2. Ohne schriftliche Erlaubnis ihres Lieferanten ist die Garantie nicht an dritte zu
übergeben.
3. Ohne die Ankaufrechnung des Gerätes entfallen sämtliche Garantie Anspruche.
4. Die Garantie gilt nur wenn das Gerät gemäß den mitgelieferten Anweisungen in
Sache Verwendung, Wartung, wie nur den Korrekten Nutz, für den Zweck wofür das
Gerät entwickelt worden ist, verwendet ist.
5. Es wird nicht erlaubt selbständig Änderungen an dem Gerät durch zu führen.
6. Die Garantie ist sofort ungültig bei unsachgemäßer Verwendung des Gerätes.
7. Versandkosten fallen nicht unter die Garantie-Bereitstellung.
8. Reparatur darf nur von ihrem Lieferanten durchgeführt werden. Die Garantie endet
sofort wenn durch Dritte Reparatur Arbeiten durchgeführt werden!
9. Reparaturen während der Garantiezeit erstrecken die Länge der Garantiezeit nicht!
Bei, durch den Lieferanten durchgeführte Reparatur, werden 3 Monate Garantie auf
die Reparatur gewährleistet.
10. Eventuelle Wartungen am Gerät dienen zeitig und regelmäßig, wie im Handbuch
beschrieben, durchgeführt zu werden.
11. Nur ihr Lieferant ist Ansprechpartner in Sachen Garantie und kann ihnen diese
erteilen.
12. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Wartungsarbeiten
und Inspektionen in der Wartungslegende aufbewahrt werden, die auf der
vorletzten Seite dieser Bedienungsanleitung zu finden sind. Wenn es nicht korrekt
nachverfolgt wurde, erlischt die Garantie des Produkts.