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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht auszuschlie-
ßen, muss ein Hinweis auf die Überwachungskamera an allen
Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt
sein . Der Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er
mit dem Betreten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung zur
Aufnahme der Bilder erteilt und dass er im Falle der Verweigerung
seiner Einwilligung die Aufnahme vermeiden kann, indem er den
Bereich nicht betritt . Hierbei ist auf die Konformitätserklärung –
Freiwilligkeit der Erklärung zu achten . Befindet sich die Fotofalle an
einer Stelle, die der Betroffene passieren muss, um zu seinem Ziel
zu gelangen (z .B . Eingang von einer Sehenswürdigkeit), so liegt
mangels Freiwilligkeit keine wirksame Einwilligung vor .