britannien
stimmen
beide
Parteien
überein,
dass
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
die
Zuständigkeit
der
englischen
Gerichte
fallen.
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
In
Albanien,
Armenien,
Aserbaidschan,
Weißrussland,
Bosnien-Herzego-
wina,
Bulgarien,
Kroatien,
Georgien,
Ungarn,
Kasachstan,
Kirgisien,
der
frü-
heren
jugoslawischen
Republik
Mazedonien,
Moldawien,
Polen,
Rumänien,
Russland,
der
Slowakei,
Slowenien,
Tadschikistan,
Turkmenistan,
in
der
Ukraine,
Usbekistan
und
der
Bundesrepublik
Jugoslawien
unterliegen
sämt-
liche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
oder
im
Zusammen-
hang
mit
deren
Verletzung,
Beendigung
oder
Unwirksamkeit
ergeben,
der
Schieds-
und
Schlichtungsordnung
des
Internationalen
Schiedsgerichts
der
Wirtschaftskammer
Österreich
in
Wien
(Wiener
Regeln)
durch
die
drei
Schieds-
richter,
die
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Richtlinien
ernannt
wurden.
Das
Schiedsspruchverfahren
findet
in
Wien,
Österreich,
statt,
und
die
offizielle
Sprache
der
Verfahren
ist
Englisch.
Die
Entscheidung
der
Schiedsrichter
ist
endgültig
und
bindend
für
beide
Parteien.
Gemäß
Paragraph
598
(2)
des
öster-
reichischen
Zivilprozesscodes
verzichten
die
Parteien
daher
ausdrücklich
auf
die
Anwendung
von
Paragraph
595
(1)
Ziffer
7
des
Codes.
Lenovo
kann
jedoch
veranlassen,
dass
die
Verfahren
vor
einem
zuständigen
Gericht
im
Land
der
Installation
verhandelt
werden.
In
Estland,
Lettland
und
Litauen
werden
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
im
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
einem
Schieds-
spruchverfahren
beigelegt,
das
in
Helsinki,
Finnland,
gemäß
den
geltenden
Schiedsspruchgesetzen
Finnlands
stattfindet.
Jede
Partei
ernennt
einen
Schieds-
richter.
Die
Schiedsrichter
bestimmen
dann
gemeinsam
den
Vorsitzenden.
Kön-
nen
sich
die
Schiedsrichter
nicht
auf
einen
Vorsitzenden
einigen,
wird
dieser
von
der
zentralen
Handelskammer
(Central
Chamber
of
Commerce)
in
Hel-
sinki
ernannt.
EUROPÄISCHE
UNION
(EU)
DIE
FOLGENDEN
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
EU-LÄNDER:
Die
Gewährleistung
für
Maschinen,
die
in
EU-Ländern
erworben
werden,
hat
in
allen
EU-Ländern
Gültigkeit,
vorausgesetzt,
die
Maschinen
wurden
in
die-
sen
Ländern
angekündigt
und
zur
Verfügung
gestellt.
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
in
EU-Ländern
kann
über
die
für
das
jeweilige
Land
in
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen
angegebene
Telefon-
nummer
angefordert
werden.
Der
Kunde
kann
auch
über
die
folgende
Adresse
mit
dem
IBM
Service
Kontakt
aufnehmen:
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Kurzübersicht
Содержание ThinkCentre A52
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