9
•
Schweissparameter einstellen, siehe Seite 6.
•
Schweisstemperatur muss erreicht sein, Anzeige 3, siehe Seite 7.
•
Heissluftgebläse (3)
mit
Schwenkhebel (19)
bis zum Anschlag einschwenken. Der Schweissvorgang wird au-
tomatisch über die Anfahrautomatik gestartet.
•
Schweissvorgang kontrollieren siehe Seite 7.
• Bei Bedarf Schweissparameter korrigieren, siehe Seite 6.
•
Nach der Schweissung
Heissluftgebläse (3)
mit
Schwenkhebel (19)
bis zum Anschlag hochschwenken. Die
Kugeldruckschraube der
Transportsicherung Heissluftgebläse(16)
muss einrasten.
•
Der Schweissvorgang wird automatisch gestoppt.
•
Nach Beendigung der Schweissarbeiten Heizung ausschalten, siehe Seite 6.
•
Heissluftgebläse (3)
abkühlen lassen.
•
Gerät am Hauptschalter (17)
ausschalten.
Netzanschlussleitung (1)
vom elektrischen Netz trennen.
230
400
Schweissablauf
Es darf nur Leister-Zubehör verwendet werden.
• Zwischengewicht
Art.- Nr. 107.067,
• Abhebevorrichtung
Art.- Nr. 115.057
• Grip-Düse TPO
Art.- Nr. 125.685
• Leister Technologies AG und deren autorisierte Service-Stellen bieten kostenlos Schweiss kurse und Einschulungen an.
•
Luftfilter (13)
des Gerätes ist bei Verschmutzung mit einem Pinsel zu reinigen.
•
Schweissdüse (4)
mit Drahtbürste reinigen.
•
Netzanschlussleitung (2)
und Stecker auf elektrische und mechanische Beschädigungen überprüfen.
• Gerät muss durch eine autorisierte Service-Stelle überprüft werden, wenn auf dem
Display (15)
die Meldung
«maintenance; servicing»
erscheint.
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten
Leister Service-Stellen
ausführen zu lassen. Diese gewähr-
leisten
innert 24 Stunden
einen fachgerechten und zuverlässigen
Reparatur-Service
mit Original-Ersatzteilen
gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
• Für dieses Gerät besteht eine grundsätzliche Gewährleistung von einem (1) Jahr ab Kaufdatum (Nachweis durch
Rechnung oder Lieferschein). Entstandene Schäden werden durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Heizelemente sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
• Weitere Ansprüche sind, vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen, ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Ansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert worden sind.
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