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4. Gewährleistung
Alle K+H - Produkte durchlaufen vor dem Versand zahlreiche Qualitäts- und Funktionskontrollen. Zur
Inanspruchnahme der Gewährleistung ist das Gerät in der Original - Verpackung kostenfrei, zusammen mit einem
Fehlerbericht an unseren Vertragspartner, bei dem das Gerät gekauft wurde.
K+H gewährleistet, dass das Produkt frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und die zugesicherten
Eigenschaften aufweist. Voraussetzung für die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist, dass die
Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Entdeckung des Mangels der Ware schriftlich bei unserem
Vertragspartner oder K+H eingeht.
Für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, Verschleiß, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder
Bedienung, unsachgemäße Montage oder Instandsetzung entstanden sind, übernimmt K+H keine Gewähr.
Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K+H
GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, nachzubessern, neu zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten
(Wandlung).
Eine besondere Garantie-Urkunde wird nicht ausgestellt. Es wird gebeten, das Kaufdatum durch geeignete
Unterlagen (Rechnung, Lieferschein) zu belegen.
5. Montagezeichnungen
Seite 5-9