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rechtlichen Entsorgungsträger oder
bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten
ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer
Kaufland-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit
einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m
2
für Elektro- und
Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m
2
, sofern sie dauerhaft oder
zumindest mehrmals im Jahr Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten.
Ebenso rücknahmepflichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer
Lagerfläche von mindestens 400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte oder
einer Gesamtlagerfläche von
mindestens 800 m
2
. Generell haben
Vertreiber die Pflicht, die
unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit
zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber,
wenn sie ein gleichwertiges Neugerät
mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen
Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher
bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte