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9. Garantie
Der Garantiezeitraum beträgt normalerweise zwei Jahre, kann aber von
Land zu Land unterschiedlich geregelt sein.
1. Der Hersteller gewährt – gegebenenfalls in Erweiterung kürzerer
nationaler Gewährleistungsregelungen – auf das Hardwareprodukt eine
zweijährige Garantie auf Material und Herstellungsfehler. Von der Garantie
ausgenommen sind Mängel, die auf gewerblicher Nutzung des Produkts und/
oder normalen Verschleiß und/oder Beschädigung durch Fremdeinwirkung
beruhen und/oder auf eine unsachgemäße Benutzung oder Behandlung und/
oder eine nicht den Bedienungs- und Wartungshinweisen entsprechenden
Gebrauch des Produktes und/oder auf eine nicht bestimmungsgemäße
Installation und/oder Nichteinhaltung der örtlichen Sicherheitsstandards
und/oder die Folgen eines Fremdeingriffs oder auf eine nicht autorisierte
Öffnung des Gerätes einschließlich jeglicher Veränderungs-, Anpassungs-
und/oder Adaptionsmaßnahmen (auch bei fachmännischer Ausführung)
zurückzuführen sind. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum, an dem der
Endkunde das Produkt erworben hat und beschränkt sich, soweit damit
nicht weitergehende gesetzliche Gewährleistungsansprüche auf Grund
einer unterschiedlichen nationalen Gesetzeslage eingeschränkt werden,
ausschließlich auf die Rechte ab 2. Voraussetzung der Garantieleistung
ist die frachtfreie Einsendung des fehlerhaften Produkts innerhalb der
Garantiefrist zusammen mit dem Originalkaufbeleg, der das Kaufdatum
sowie den Firmenstempel/-Aufdruck des erstverkaufenden Händlers
enthalten muss.
2. Die Garantie erstreckt sich nach Wahl des Herstellers entweder auf
eine kostenlose Reparatur oder den Austausch des Geräts bzw. Teilen des
Geräts. Für nicht von der Garantie umfasste bzw. von der Garantieleistung
ausgeschlossene Mängel (s.o.) sind die Reparaturmöglichkeiten über den
lokalen Kundendienst bzw. den örtlichen Händler zu erfragen. Soweit
gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung mit Ausnahme wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gleich aus welcher Anspruchsgrundlage,
für sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden und Folgeschäden
ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Schäden an anderen Sachen,
Personenschäden, Datenverlusten sowie Vermögensschäden wie
entgangenem Gewinn sowie Transportschäden im Zusammenhang von
Rücksendungen an den Hersteller. Soweit in einigen Ländern oder
Landesteilen Haftungsbeschränkungen gesetzlich nicht zulässig oder
wirksam sind, sollen die Einschränkungen jedenfalls soweit gelten, als
überhaupt Haftungsausschlüsse nach der jeweiligen nationalen Gesetzes-
oder Rechtslage vereinbart werden können.
10. Kontakt
11. Anweisung für die Entsorgung
Gerät
Dieses Gerät darf nicht mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden. Eine
unangemessene Entsorgung kann sich schädlich auf die Umwelt und die
Gesundheit auswirken. Bitte beachten Sie die Hinweise der für Ihren Ort
zuständigen Behörden zu Rückgabe- und Sammelverfahren.
Batterien
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich
zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpfl ichtet.
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus
können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in
unseren Verkaufsstellen und überall dort abgegeben werden, wo Batterien
und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.
Hersteller
Pebble Entertainment GmbH
Gabelsberger Str. 2
44141 Dortmund
Deutschland
www.pebble-entertainment.com
[email protected]