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15.4
Hinweise zur Dokumentation
Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
besteht eine Dokumentationspflicht für:
•
Wartung
•
Vorkommnisse / Beinaheunfälle
Sind am Aufstellungsort des Pflegebettes außergewöhnliche Gefährdungen für das Produkt abzusehen
(Zuleitung liegt am Boden; spielende Kinder; Haustiere; ...) sind vor allem die elektrischen Leitungen
ständig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren abzuwenden.
16
Wiedereinsatz
Vor jedem Wiedereinsatz des Pflegebettes ist, wie unter dem Punkt
Wartungsintervalle
beschrieben,
eine gründliche Sicht- und Funktionskontrolle aller elektrisch betriebenen Funktionen sowie eine
Stromableitprüfung nach DIN EN 62353:2015-10 durchzuführen. Die in der Bedienungsanleitung
genannten Punkte zu
Service und Pflege & Instandhaltung
sind bei der Reinigung des Bettes unbedingt
zu beachten.
17
Entsorgung
17.1
Entsorgung des Gerätes
Eine Entsorgung des Gerätes und der Zubehörteile, wenn vorhanden, sollte Umweltgerecht
und nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Bitte halten Sie sich an die gültigen
Mülltrennungsvorschriften!
Falls in dieser Frage noch Unklarheiten existieren, wenden Sie
sich bitte an Ihre örtliche Kommune oder Entsorgungsunternehmen.
17.2
Entsorgung der Elektrokomponenten
*sofern Elektrokomponenten im Medizinprodukt enthalten
Gemäß Richtlinie 2012/19/EU
–
WEEE2 wird dieses Medizinprodukt als Elektrogerät eingestuft. Alle
Elektrokomponenten sind gemäß RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU frei von nicht zugelassenen
Inhaltsstoffen, welche als schädlich eingestuft wurden. Außerdem müssen ausgetauschte
Elektrokomponenten entsprechend den europäischen Richtlinien entsorgt werden (s. Richtlinie
2012/19/EU
–
WEEE2).
17.3
Entsorgung der Verpackung
Maßgebend für den Umgang bei der Entsorgung der Verpackung ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie
2008/98/EG.
Wiederverwendbare
Stoffe
sind
gemäß
den
Landesvorschriften
einem
Wiederverwertungskreislauf zuzuführen.