8. Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs ist eine Kopie des Originalkaufbeleges und die Bescheinigung der
fünfjährigen Inventum-Garantie vorzulegen.
9. Die Garantie gilt ausschließlich bei normalem Hausgebrauch der Inventum-Produkte innerhalb der Niederlande.
Störungen oder Defekte außerhalb der Garantiezeit
1. Im Falle von Störungen oder Defekten an kleinen oder großen Haushaltsgeräten außerhalb der Garantiezeit kann
dies beim Kundenservice mittels des Formulars auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/service-aanvraag'
oder durch einen Anruf beim Kundenservice gemeldet werden.
2. Der Kundenservice bittet Sie möglicherweise, das Produkt für eine Überprüfung oder Reparatur einzusenden. Die
Versandkosten gehen auf Ihre Rechnung.
3. Mit der Überprüfung, ob eine Reparatur möglich ist, sind Kosten verbunden, zu denen Sie im Voraus Ihre
Zustimmung geben müssen.
4. Bei großen Haushaltsgeräten kann Inventum auf Ihr Ersuchen hin einen Haushaltsgerätemonteur beauftragen.
Die Kosten für die Anfahrt, die Ersatzteile und das Material sowie der Arbeitslohn werden Ihnen dann in
Rechnung gestellt.
5. Im Falle eines Reparaturauftrages müssen die Reparaturkosten vorab bezahlt werden. Bei einer Reparatur durch
einen Haushaltsgerätemonteur müssen die Kosten der Reparatur vor Ort beim Monteur, vorzugsweise durch
elektronische Zahlung, beglichen werden.
Garantieausschluss
1. Die oben genannten Garantien gelten nicht im Falle von:
• Normalem Verschleiß;
• Unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch;
• Unzureichender Wartung;
• Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften;
• Unfachmännischer Montage oder Reparatur durch Dritte oder den Konsumenten selbst;
• Verwendung von Nichtoriginalteilen durch den Konsumenten;
• Geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung;
• Entfernung der Seriennummer und/oder des Typenschildes.
2. Gleichzeitig gilt die Garantie nicht für normale Konsumartikel wie z.B.:
• Knethaken, Backbleche, (Kohle-)Filter usw.;
• Batterien, Glühbirnen, Kohlefilter, Fettfilter usw.;
• Externe Verbindungskabel;
• Glaszubehör und Glasteile wie z.B. Ofentüren;
• sowie ähnliche Artikel.
3. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Transportschäden, sofern diese nicht von Inventum verursacht wurden.
Kontrollieren Sie darum Ihr neues Gerät, bevor Sie es in Gebrauch nehmen. Sollten Sie Beschädigungen
feststellen, sind diese innerhalb von fünf Werktagen nach Ankauf beim Geschäft zu melden, bei dem Sie das
Produkt gekauft haben, oder beim Kundenservice von Inventum mittels des Formulars auf der Webseite
www.inventum.eu/service-aanvraag'
. Falls Transportschäden nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden,
übernimmt Inventum diesbezüglich keinerlei Haftung.
4. Von der Garantie und/oder einem Ersatz ausgeschlossen sind: Defekte, Verlust oder Beschädigung des Gerätes
infolge eines Vorfalls, der normalerweise von der Hausratversicherung abgedeckt ist.
Wichtige Informationen
1. Der Ersatz oder die Ausbesserung eines defekten Produktes oder eines seiner Geräteteile hat nicht eine
Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist zur Folge.
2. Ersetzte Geräteteile, Verpackungsmaterial und umgetauschte Apparate werden vom Haushaltsgerätemonteur
mitgenommen und gehen in Inventums Eigentum über.
3. Falls eine Reklamation unbegründet ist, gehen alle Kosten, die dadurch entstanden sind, auf Rechnung des
Konsumenten.
4. Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für die Ausbesserung oder den Ersatz, einschließlich der
Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Konsumenten in Rechnung gestellt.
5. Inventum haftet nicht für Schaden, der infolge ungeeigneter Einbausituationen entstanden ist.
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