
UV-Scan
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035923DE-EN c
2.
Sicherheitshinweise
2.1.
Allgemeine Hinweise
Die Kenntnis aller grundlegenden Sicherheitsvorschriften ist die Vorausset-
zung für den sicheren Umgang und den störungsfreien Betrieb des Geräts
Diese Betriebsanleitung enthält die wichtigsten Hinweise, um das Gerät
sicherheitsgerecht zu betreiben. Die Betriebsanleitung, insbesondere die
Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten, die mit dem Ge-
rät arbeiten. Darüber hinaus sind die am Einsatzort geltenden Regeln und
Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten. Der Betreiber muss in re-
gelmäßigen Abständen das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals
überprüfen.
Gemäß den Arbeitsplatzsicherheitsvorschriften ist der Betreiber angewie-
sen, eine angemessene und ausreichende Bewertung der Risiken, die
durch den Einsatz des Geräts entstehen, zu erstellen.
Diese muss sicherstellen, dass angemessene Kontrollmessungen auf-
rechterhalten werden, um diese Risiken zu minimieren oder auszuschalten.
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Informationen können Sie bei
der Erstellung der Risikobewertung unterstützen.
2.2.
Verpflichtung des Personals
Personen, die mit Arbeiten am Gerät beauftragt sind, verpflichten sich vor
Arbeitsbeginn:
Die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Betriebsanlei-
tung zu lesen und diese während des Betriebes ständig zu beachten.
Der Betreiber ist verantwortlich für die Einhaltung der an der Betriebsstätte
gültigen Vorschriften und Normen.
2.3.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung des Geräts, als die in
der Beschreibung erläuterte, gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist ge-
fährlich.
Der Einsatz des UV-Scans im Bereich der Medizintechnik, zur Überwa-
chung von medizinischen und therapeutischen Bestrahlungsgeräten sowie
zur Vermessung des Arbeitsplatzes nach den Richtlinien der Berufsgenos-
senschaft zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden durch UV-Strahlung
ist nicht zulässig.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
das Beachten aller Benutzungshinweise in der Betriebsanleitung,
das Beachten der allgemeinen und speziellen Sicherheitshinweise in
dieser Betriebsanleitung,
die Einhaltung der Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten,
das Einhalten der einschlägigen Vorschriften zur Unfallverhütung