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Abhängig von der Benutzungshäufigkeit
und den Umwelteinflüssen müssen Lei-
tern regelmäßig gewartet werden. Hierzu
gehören Reinigung, Funktionsprüfung
von beweglichen Teilen und bei Bedarf
Schmierung.
Starke Verschmutzungen mit warmen
Wasser und handelsüblichen Reinigungs-
mitteln behandeln und danach die Leiter
mit einem sauberen Tuch abtrocknen. Es
dürfen keine lösungsmittelhaltigen Reini-
ger verwendet werden.
Öl darf nicht zur Schmierung verwendet
werden. Achten Sie darauf, dass Spros-
sen, Stufen oder Stufenbeläge nicht
mit Fett oder Öl verschmutzt sind bzw.
werden. Sollte dies der Fall sein, reinigen
Sie die verschmutzten Stellen umgehend,
z.B. mit Spiritus.
Bei Bedarf sind bewegliche Teile, z.B.
Scharniere, Abhebesicherung, Federbol-
zen mit handelsüblichen Sprühfett (z.B.
HHS 2000) zu behandeln.
Reparaturhinweise siehe auch unter:
www.steigtechnik.de/selbst-reparieren
Die Verpackung ist entsprechend den gel-
tenden Bestimmungen und gesetzlichen
Regelungen zu entsorgen.
Die Verpackung und die Leiter sind kein
Spielzeug. Beim Spielen mit der Verpa-
ckung besteht Erstickungsgefahr.
Nach Ende der Gebrauchsfähigkeit muss
die Leiter entsprechend den geltenden
Vorschriften entsorgt werden.
Da es sich bei Aluminium um ein hoch-
wertiges Material handelt, soll dieses dem
Recyclingprozess zugeführt werden.
Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen hierzu
Ihre zuständige Kommune.
Sicherheitsbestimmungen
Die Leitern der GÜNZBURGER STEIG-
TECHNIK entsprechen den DIN EN
131-Normenteilen.
Vor Verwendung der Leiter sind die auf
dem Produkt und in der Bedienungsanlei-
tung angegebenen Sicherheitshinweise
zu beachten. Die Bedeutung der verwen-
deten Symbolen ist in dieser Anleitung im
Kapitel 4 Benutzerhinweise oder in der
DIN EN 131-3 genauer beschrieben.
Die Verwendung von Leitern als hoch ge-
legene Arbeitsplätze ist nur in solchen Fäl-
len zulässig, in denen wegen der geringen
Gefährdung und wegen der kurzen Dauer
der Verwendung die Nutzung anderer, si-
cherer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig
ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt,
dass die Arbeiten sicher durchgeführt
werden können.
Die Handlungsanleitung (DGUV-Infor-
mation 208-016) gibt Hinweise zu den
Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes,
der Betriebssicherheitsverordnung, der
berufsgenossenschaftlichen Regelung
und der einschlägigen Normen, die beim
Bereitstellen und Benutzen von Leitern
und Tritten zu berücksichtigen sind.
Für Schäden die durch einen nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch
verursacht werden, wird keine Haftung
übernommen.
Die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) fordert eine wiederkehrende
Prüfung von Arbeitsmitteln (Leitern) durch
eine zur Prüfung befähigte Person. Die
BetrSichV ist die nationale Umsetzung der
EU-Richtlinie 2009/104/EWG (Arbeitsmit-
telrichtlinie).