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3.6 Spannungsausfall während motorischer Betätigung
Fällt während der motorischen Betätigung die Spannungsversorgung aus, bleibt der Motor stehen
und der Fallenriegel verharrt in seiner derzeitigen Position.
Der Fallenriegel lässt sich jederzeit mittels Wechselbetätigung durch den Schließzylinder in die
„Fallen- bzw. Verriegelt-Position“ bringen.
Soll sichergestellt werden, dass der Fallenriegel auch bei Ausfall der Spannungsversorgung sicher
verriegelt, muss das Schloss mit einer Notstromversorgung (z. B. B 5490 0301 oder externe
Notstromversorgung) verbunden werden.
Die Notstromversorgung B 5490 0301 dient dabei
nur zum einmaligen
Verriegeln, dauerhafte
motorische Betätigung des Schlosses kann damit nicht realisiert werden.
3.7 Motorische Tagesfreigabe
Um die motorische Tagesfreigabe zu aktivieren, muss das Siegel und die
dahinter liegende Platine, wie in Abb. 2 dargestellt z. B. mit einem feinen
Schraubendreher, durchstoßen werden.
Nach dem Neustart des Schlosses kann die Funktion genutzt werden.
Der Fallenriegel bleibt nun solange eingefahren, wie zusätzlich zur Spannungsversorgung (+ 24 V DC
Pin 13 und GND Pin 14) ein Signal am Steuereingang (Pin 9/rosa) ansteht und wird erst nach
Signalabfall wieder ausgefahren.
Im Auslieferzustand ist die motorische Tagesfreigabe
nicht
aktivierbar!
Während der motorischen Tagesfreigabe geht das Schloss in Standby (s. 1.1).
Sollte es während der motorischen Tagesfreigabe zu einem Spannungsausfall kommen gelten die
Punkte wie unter 3.6 beschrieben.
Liegt nach Wiederherstellung der Spannungsversorgung weiterhin ein Steuersignal an, so wird
der Fallenriegel sofort wieder eingezogen, auch wenn das Schloss zwischenzeitlich z. B. mittels
Schließzylinder in die „Verriegelt-Position“ gebracht wurde.
Zur Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren muss das Motorschloss an eine
Notstromversorgung angeschlossen werden!
WARNUNG
(nur bei gebrochenem Siegel aktiv)
Abb�2: Motorische
Tagesfreigabe
Vor dem Durchstoßen ist das Schloss von der Spannungsversorgung zu
tennen!
ACHTUNG
Durch Brechen des Siegels erlischt die Zulassung für die Verwendung an Feuer- und
Rauchschutztüren!
Die Klassifikationsschlüssel ändern sich dann in:
B
1956:
B
1959:
EN 179:
1
2
A
B
B
D
377
0
134
EN
179:
377
0
1
2
A
BA
134
EN 1125:
377
0
1
2
A
BB
132
EN
1125:
377
0
1
2
A
BA
132
WARNUNG