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1.
Allgemeine Hinweise
1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung er-forderlich.
Des weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehörigen Abschnitten dieser
Anleitung.
Die Installation der Anlage bzw. einzelner Anlagenteile muss fachmännisch und nach beilie-gender
Anleitung durchgeführt werden.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Es wird ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen angeboten, die alle aufeinander abge-stimmt sind
und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile kann
dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Das Betriebswasser ist nicht zum Verzehr und zur Körperhygiene geeignet.
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwas-ser“
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jah-ren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser
–
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
2.
Lieferumfang Hauptkomponenten
Tauchpumpe Combi-Tauch 1000
Wassersteckdose mit
GARDENA® 2-Wege Regulierhahn
Druckschlauch Länge 10 m