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9.3 Gewährleistung
Mit dieser Maschine haben Sie ein anerkanntes Qualitätserzeugnis aus deutscher Herstellung erworben. Wir
übernehmen für Mängel, die auf Fertigung- oder Werkstofffehler zurückzuführen sind die Herstellergarantie.
Wir lehnen jedoch jegliche Haftung für nachfolgende Schäden ab:
- natürlich auftretendem Verschleiß und Abnutzung
- Unkenntnis und Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
- durch Reinigung in einer Spülmaschine
- eigenmächtiges Aufstellen in einem nicht geeigneten Bereich
- bauseits fehlerhafte elektrische Installation (bspw. „unsauberes Netz“
oder Spannungsspitzen durch Netz-Asymmetrien)
- selbst durchgeführte Umbauten/Veränderungen an der Schneidemaschine und/oder dem Zubehör;
- Außerkraftsetzen, Manipulieren von Schutzeinrichtungen an der Schneidemaschine und/oder dem Zubehör
- Verwendung von nicht Graef Original-Ersatzteilen oder Zubehörteilen
- keine Verwendung der Originalverpackung beim Transport
9.4 Entsorgung der Aufschnittschneidemaschine
Bitte geben Sie als Kunde die Maschine zum umweltverträglichen recyceln zurück zum
Hersteller oder dessen Händler.
Die Firma Graef und deren Händler sind zur unentgeltlichen Rücknahme der Maschine bereit.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Händler.
Die Anwendbarkeit dieser Entsorgungsbestimmung richtet sich in jedem Land nach den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
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