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Die Festigkeit der Installation hängt entscheidend von der Befestigungsunterlage (Bausubstanz, Werkstoff)
wie z. B. Holz, Beton, Gasbeton, Mauersteine ab. Deshalb muss das Befestigungsmaterial unbedingt auf
den jeweiligen Werkstoff abgestimmt werden. Erfragen Sie die passende Dübel/Schraubenkombination von
einem Fachmann unter Angabe der max. Belastbarkeit und des vorliegenden Werkstoffes.
Das Gerät muss immer über alle Befestigungslöcher angebracht werden. Verwenden Sie geeignete
Schrauben und vergewissern Sie sich, dass die Schrauben fest mit dem Untergrund verbunden sind.
Vorgehensweise:
Schritt 1:
An der Rückseite des Gerätes befinden sich 2 Löcher zur Installation.
Schritt 2:
Halten Sie das Gerät mit der Rückseite an die Stelle, wo es installiert werden soll.
Schritt 3:
Markieren Sie Ihre Bohrlöcher mit einem Bleistift oder einem geeigneten Werkzeug.
Schritt 4:
Bohren Sie die Löcher.
Schritt 5:
Halten Sie das Gerät mit der Bodenplatte in der gewünschten Position und schrauben Sie es
fest.
5.3 Anschlüsse
5.3.1 Anschluss ans Netz
Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung
Pin
International
Braun
Außenleiter
L
Blau
Neutralleiter
N
Gelb/Grün
Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA
Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
5.3.2 Ausgänge
Die Ausgänge gehen über 4 Schutzkontaktsteckdosen.
Über die Ausgangsbuchsen schließen Sie Ihre Verbraucher an. Die maximale Nennleistung beträgt pro
Kanal 1150 W. Bitte beachten Sie, dass der maximale Gesamtstrom niemals überschritten werden darf!
LEBENSGEFAHR!
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
6. REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.