00042289.DOC, Version 1.0
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GERÄTEBESCHREIBUNG
Features
LED RGB Outdoor Blinder mit 1 W LEDs
• Bestückung mit 4 x 36 1 W LEDs: 12 x rot, 12 x grün, 12 x blau
• 3, 5, 8 oder 15 DMX-Kanäle wählbar für verschiedene Anwendungsmöglichkeiten
• Stufenlose RGB Farbmischung
• Geschwindigkeit der Farbwechsel und Strobe Effekt einstellbar
• Masterdimmer
• Strobe-Effekt
• 7 Farb-Presets und 1 eingebautes Programm (editierbar)
• DMX-gesteuerter Betrieb oder Stand Alone Betrieb mit Master-/Slave-Funktion möglich
• Für den Gebrauch im Freien geeignet, IP 65
• Zur Fassadenbeleuchtung oder für großflächige Bühnenbilder
• Perfekt an öffentlichen Plätzen und vor Gebäuden
• Arretiermöglichkeit am Haltebügel
• Reine Konvektionskühlung über Kühlrippen, keine Lüfter
• Adressierung und Einstellung über Steuereinheit mit 4-stelliger LED-Anzeige
• Vorteile der LED-Technologie: extrem lange Lebensdauer der LEDs, niedriger Gesamtanschlusswert,
minimale Wärmeentwicklung, quasi wartungsfrei bei brillantem Abstrahlverhalten
• Steuerung über Display Modul oder jeden handelsüblichen 512-DMX-Controller möglich
• Durchschleifausgang zur Spannungsversorgung eines weiteren Gerätes
• Nach jeweils 8 Geräten muss neu eingespeist werden
INSTALLATION
Fixierung mehrerer LED EXT-Blinder:
Zur Fixierung von nebeneinander montierten LED EXT-Blindern, verwenden Sie bitte die Verbinder im
Metallrahmen. Jeder LED EXT-Blinder verfügt dazu auf jeder der vier Seiten über eine Vorrichtung, im
Rahmen, um weitere LED EXT-Blinder zu fixieren.
Überkopfmontage
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.