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Gewährleistung
Entsprechend
unserer
allgemeinen
Lieferbedingungen
gilt
im
Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für
Sachmängel von 12 Monaten (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein).
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, bleiben davon ausgeschlossen.
Schäden, die durch Material- oder Herstellfehler entstanden sind, werden
unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät unzerlegt
an den Lieferer oder eine Eibenstock-Vertragswerkstatt gesandt wird.
Konformitätserklärung
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass dieses Produkt mit folgenden
Normen oder normativen Dokumenten übereinstimmt:
EN 60 745, 50 144, EN 55 014, EN 61 000
gemäß der Bestimmungen 2006/95/EG, 2004/108/EG, 2006/42/EG
Elektrowerkzeuge GmbH Eibenstock
Lothar Lässig
16.01.2013