Beschreibung
Dräger CPS 6800
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Beschreibung
Dräger CPS 6800 sind gasdichte Schutzanzüge nach
EN 943-1:2015 (Typ 1b). Sie sind wiederverwendbar.
Für die Atemluftversorgung ist ein Pressluftatmer oder ein
Druckluft-Schlauchgerät und eine Vollmaske erforderlich. Die
Vollmaske kann fest in den Chemikalienschutzanzug integriert
sein und hat einen der folgenden Anschlüsse:
Rundgewindeanschluss (RA) nach DIN EN 148-1
Steckanschluss (P) für Überdruck-Geräte
Einheitsanschluss (PE) nach DIN EN 148-3
Einheitssteckanschluss (PE/ESA) nach DIN 58600
Alternativ kann der Chemikalienschutzanzug mit einer
Gesichtsmanschette ausgestattet werden. Auf die Gesichts-
manschette wird eine Vollmaske aufgesetzt, die zum Pressluft-
atmer oder Druckluft-Schlauchgerät passt. Mögliche
Kombinationen siehe Kap. 3.4 auf Seite 6.
Pressluftatmer oder Druckluft-Schlauchgerät, Vollmaske und
Schutzhelm werden über dem Chemikalienschutzanzug getra-
gen.
Der Chemikalienschutzanzug ist mit auswechselbaren Hand-
schuhen ausgestattet. Folgende Handschuhe stehen zur Ver-
fügung:
FKM-Handschuh, ggf. mit Tricotril-Überhandschuh
FKM-Handschuh, ggf. mit K-MEX-Gigant-Überhandschuh
Butyl-Handschuh, ggf. mit Tricotril-Überhandschuh
Butyl-Handschuh, ggf. mit K-MEX-Gigant-Überhandschuh
FKM/Butyl-Handschuh, ggf. mit Tricotril-Überhandschuh
FKM/Butyl-Handschuh, ggf. mit K-MEX-Gigant-Überhand-
schuh
Folgende Folien-Handschuhkombinationen stehen zur Verfü-
gung:
Laminat/Tricotril-Handschuhkombination
Der Chemikalienschutzanzug kann entweder mit Socken aus
Anzugmaterial oder mit Stiefeln ausgestattet werden. Die
Socken bieten keinen ausreichenden Schutz vor mechani-
schen Belastungen. Der Benutzer muss daher zusätzlich
geeignete Schutzstiefel tragen, die nach EN ISO 20345 zuge-
lassen sind.
Eine Stulpe verhindert das Eindringen von Substanzen
zwischen Socken und Schutzstiefeln.
Der Chemikalienschutzanzug ist mit einer Tasche für Funk-
geräte und einer Lasche für die Push-to-Talk-Taste versehen.
An der Tasche befindet sich die typidentische Kennzeichnung.
Folgende Bestandteile können optional am Chemikalien-
schutzanzug angebracht sein:
Regulierventil PT 120 L:
Belüftungseinheit zum Anschließen von externen Luft-
quellen an das Kühlsystem im Anzuginneren
An den Stecknippel des Regulierventils wird eine externe
Luftversorgung (z. B. ein Druckluft-Schlauchgerät oder ein
Pressluftatmer) angeschlossen. Über das Regulierventil
wird die Luft ins Innere des Chemikalienschutzanzugs
geführt. Im Chemikalienschutzanzug sind Luftführungs-
schläuche an das Regulierventil angeschlossen, die den
Belüftungsvolumenstrom im Anzug verteilen.
Hosenträger:
zur Längenanpassung des Anzugs
Einsatzkennnummern:
zur einfacheren Erkennung der Einsatzteams
Eine Markierung mit einem wasserfesten Stift ist möglich,
aber nicht empfohlen.
3.1
Verwendungszweck
Der Chemikalienschutzanzug schützt gegen gasförmige,
flüssige, aerosolförmige und feste Gefahrstoffe und gegen
Infektionserreger. Er schützt außerdem vor Inkorporation von
radioaktiven Partikeln.
3.2
Einschränkung des Verwendungszwecks
Für bestimmte Chemikalien gibt es in Abhängigkeit von
Konzentration, Aggregatzustand und Umgebungsbe-
dingungen Einsatzzeitbeschränkungen. Hitze und offene
Flammen meiden. Der Chemikalienschutzanzug ist nicht zur
Brandbekämpfung geeignet. Informationen zu mechanischer
und chemischer Beständigkeit sowie zur Temperatur-
beständigkeit siehe Kap. 9 auf Seite 17.
Der Chemikalienschutzanzug bietet keinen Schutz vor
Strahlung von radioaktiven Partikeln oder vor Strahlenschä-
den.
Der Chemikalienschutzanzug darf nicht eingesetzt werden,
wenn er beschädigt oder verschlissen ist.
3.3
Zulassungen
Der Chemikalienschutzanzug ist zugelassen nach:
EN 943-1:2015 (Typ 1b)
EN 14126:2003+AC:2005:1b-B
EN 1073-1:2016+A1:2018:IL: Klasse 4,
Nenn-Schutzfaktor 20000
(nur Dräger CPS 6800 mit Belüftungseinheit)
EN 1073-2:2002:IL:Klasse 3, Nenn-Schutzfaktor 500
(nur Dräger CPS 6800 ohne Belüftungseinheit)
EN 14593-1:2018
(nur Dräger CPS 6800 mit Belüftungseinheit)
EN 14594-1:2018
ISO 16602:2007+Amd 1:2012
SOLAS II-2, Reg. 19, consolidated edition 2004
TP TC 019/2011
(EU) 2016/425
Die Schutzstiefel aus Nitril sind zugelassen nach:
EN ISO 20345:2011
EN 15090:2012
Die Schutzstiefel aus PVC sind zugelassen nach:
EN ISO 20345:2011
Konformitätserklärung:
siehe
www.draeger.com/product-certificates
HINWEIS
Nur Lungenautomaten verwenden, die zu der jeweili-
gen Vollmaske passen! Der störungsfreie Betrieb wird
dadurch sichergestellt.
HINWEIS
Die Überhandschuhe müssen nicht verwendet wer-
den. Sie bieten jedoch eine erhöhte Schnittfestigkeit.
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