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LA 22TBS - LA 28TBS
6 Montage
6.1 Allgemein
An der Wärmepumpe sind folgende Anschlüsse herzustellen:
Vor-/Rückläufe der Heizungsanlage
Kondensatablauf
Kommunikationsleitung
Leitung Steuerspannung
Leitung Lastspannung
6.2 Heizungsseitiger Anschluss
Die heizungsseitigen Anschlüsse an der Wärmepumpe sind im
Geräteinneren herzustellen. Die jeweiligen Anschlussgrößen
sind den Geräteinformationen zu entnehmen. Die anzuschlie-
ßenden Schläuche werden nach unten aus dem Gerät geführt.
Beim Anschluss an die Wärmepumpe muss an den Übergängen
mit einem Schlüssel gegengehalten werden.
Bevor die heizwasserseitigen Anschlüsse der Wärmepumpe er-
folgen, muss die Heizungsanlage gespült werden, um eventuell
vorhandene Verunreinigungen, Reste von Dichtmaterial oder
Ähnliches zu entfernen. Ein Ansammeln von Rückständen im
Verflüssiger kann zum Totalausfall der Wärmepumpe führen. Für
Anlagen mit absperrbarem Heizwasserdurchfluss, bedingt durch
Heizkörper- bzw. Thermostatventile, muss ein Überströmventil
bauseits hinter der Heizungspumpe in einem Heizungsbypass
eingebaut werden. Dies sichert einen Mindestheizwasserdurch-
fluss durch die Wärmepumpe und verhindert Störungen.
Nach erstellter heizungsseitiger Installation ist die Heizungsan-
lage zu füllen, zu entlüften und abzudrücken. Der eingebaute
Schmutzfänger ist bedarfsabhängig in regelmäßigen Abständen
(ca. 6 Monate) auf Verunreinigungen zu prüfen und ggf. zu reini-
gen
Beim Füllen der Anlage ist folgendes zu beachten:
unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trink-
wasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen)
das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein (Po-
renweite max. 5 µm).
Eine Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen kann nicht
vollständig vermieden werden, ist aber bei Anlagen mit Vorlauf-
temperaturen kleiner 60 °C vernachlässigbar gering.
Bei Mittel- und Hochtemperatur-Heizsysteme können auch Tem-
peraturen über 60 °C erreicht werden.
Daher sollten für das Füll- und Ergänzungswasser nach VDI
2035 Blatt 1 folgende Richtwerte eingehalten werden:
Mindestheizwasserdurchsatz
Der Mindestheizwasserdurchsatz der Wärmepumpe ist in jedem
Betriebszustand der Heizungsanlage sicherzustellen. Dieses
kann z.B. durch Installation eines doppelt differenzdrucklosen
Verteilers oder eines Überströmventiles erreicht werden. Die
Einstellung eines Überströmventiles ist in Kapitel Inbetrieb-
nahme erklärt. Eine Unterschreitung des Mindestheizwasser-
durchflusses kann zum Totalschaden der Wärmepumpe durch
ein Aufgefrieren des Plattenwärmetauschers im Kältekreislauf
führen.
Der Nenndurchfluss wird in Abhängigkeit der max. Vorlauftem-
peratur in den Geräteinformationen angegeben und ist bei der
Projektierung zu berücksichtigen. Bei Auslegungstemperaturen
unter 30 °C im Vorlauf ist zwingend auf den max. Volumenstrom
mit 5 K Spreizung bei A7/W35 auszulegen.
Der angegebene Nenndurchfluss (Siehe “Geräteinformation” auf
Seite 10.) ist in jedem Betriebszustand zu gewährleisten. Ein ein-
gebauter Durchflussschalter dient ausschließlich zur Abschal-
tung der Wärmepumpe bei einem außergewöhnlichem und ab-
ruptem Abfall des Heizwasserdurchsatzes und nicht zur
Überwachung und Absicherung des Nenndurchflusses.
Frostschutz
Bei Wärmepumpenanlage, an welchen Frostfreiheit nicht ge-
währleistet werden kann, sollte einen Entleerungsmöglichkeit
(siehe Bild) vorgesehen werden. Sofern Wärmepumpenmana-
ger und Heizungsumwälzpumpe betriebsbereit sind, arbeitet die
Frostschutzfunktion des Wärmepumpenmanagers. Bei
Außerbetriebnahme der Wärmepumpe oder Stromausfall ist die
Anlage an drei Stellen (siehe Bild) zu entleeren und ggf. auszu-
blasen. Bei Wärmepumpenanlagen, an denen ein Stromausfall
nicht erkannt werden kann (Ferienhaus), ist der Heizungskreis
mit einem geeigneten Frostschutz zu betreiben.
Gesamtheiz-
leistung in [kW]
Summe Erdalkalien
in mol/m³ bzw.
mmol/l
Gesamt-
härte in °dH
bis 200
2,0
11,2
200 bis 600
1,5
8,4
> 600
< 0,02
< 0,11
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