DXUF 20TN
www.dimplex.de DXUF20TN_Garantie • 08/53116/0 Issue 1 DE-3
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Garantie, Kundendienst, Anschrift
Garantieurkunde
Glen Dimplex Deutschland GmbH Telefon: +49 (0) 9221 709-564
Am Goldenen Feld 18 Telefax: +49 (0) 9221 709-589
D-95326 Kulmbach E-Mail: [email protected]
Technische Änderungen vorbehalten 06/16/B www.dimplex.de
gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Um-
fang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewähr-
leistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit
dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie
gemäß nachstehender Bedingungen:
Wir beheben unentgeldlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material-
und/oder Herstellungsfahler beruhen, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung
an den Erstabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichen Ge-
brauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel inner-
halb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um
einen Material- oder Herstellungsfahler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedsstaaten der Europäi-
schen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland oder Österreich betrieben wird und Garantieleistun-
gen auch in Deutschland oder Österreich erbracht werden kön-
nen.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Män-
gel geschied dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeldlich
nach unserer Wahl instantgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes be-
dingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden
nicht übernommen. Der freie Gerätezugang muss durch den End-
abnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurückneh-
men, gehen in unser Eigen-tum über. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Ge-
brauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtig-
ten.
Es ist jeweils der Originalkaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferda-
tum vorzulegen.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet
mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Zur Erlangung der Garantie für Fußbodenheizmatten ist dass in
den Projektierungsunterlagen oder in der Montageanweisung ent-
haltenen Prüfprotokoll ausgefüllt innerhalb vier Wochen nach Ein-
bau der Heizung an untenstehende Adresse zu senden.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestim-
mungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachge-
mäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten wird die Haftung
für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie er-
streckt sich auf vom Lieferer bezogenen Teile. Nicht vom Lieferer
bezogene Teile und Gerät-, bzw. Anlagenmängel, die auf nicht
vom Lieferer bezogene Teile zurück zu-führen sind fallen nicht
unter den Garantieanspruch.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbes-
serung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird
der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Min-
derwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns
die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung
für die bisherigen Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere
Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerä-
tes entstandener Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwin-
gend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung der Liefereres
auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag be-
schränkt.