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DEUTsch
HINWEIS:
Lithium-Ionen-Akkus sollten nicht in aufgegebenem Reisegepäck
transportiert werden.
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Akkus erfüllen alle geltenden Transportvorschriften, so wie sie von den Industrie-
und Rechtsnormen vorgeschrieben werden, einschließlich der UN-Empfehlungen für die
Beförderung gefährlicher Güter; der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
der International Air Transport Association (IATA), der International Maritime Dangerous
Goods (IMDG) Regulations und der Regelungen des europäischen Übereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Lithium-
Ionen-Zellen und -Akkus wurden gemäß Abschnitt 38,3 der „Empfehlungen der Vereinten
Nationen zur Beförderung gefährlicher Stoffe, Testhandbuch und Kriterien“ getestet.
In den meisten Fällen ist zu erwarten, dass der Versand eines
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-Akkus von der
Klassifizierung als Gefahrstoff der voll regulierten Klasse 9 ausgenommen wird. In der Regel
müssen nur Sendungen, die einen Lithium-Ionen-Akku mit einer Energiekennzahl von
mehr als 100 Wattstunden (Wh) enthalten, als voll regulierte Klasse 9 verschickt werden.
Bei allen Lithium-Ionen-Akkus ist die Wattstunden-Bewertung auf der Packung angegeben.
Außerdem empfiehlt
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den alleinigen Luftversand von Lithium-Ionen-Akkus
aufgrund der komplexen Regulierungen generell nicht, und zwar unabhängig von der
Wattstunden-Bewertung. Lieferungen von Werkzeugen mit Batterien (Combo-Kits) können
als Ausnahme per Luftfracht versandt werden, wenn die Wattstunden-Bewertung des
Akkus nicht mehr als 100 Wh beträgt.
Unabhängig davon, ob ein Transport als ausgenommen oder vollständig reguliert gilt, liegt
es in der Verantwortung des Versenders, sich über die aktuellen Vorschriften in Bezug auf
die Anforderungen für Verpackung, Etikettierung/Kennzeichnung und Dokumentation
zu informieren.
Die Informationen in diesem Abschnitt des Handbuchs werden in gutem Glauben zur
Verfügung gestellt und es wird davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Erstellung
des Dokuments genau sind. Jedoch wird keine Garantie, weder ausdrücklich noch implizit,
gegeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Tätigkeiten
den geltenden Vorschriften entsprechen.
Transport des FLEXVOLT®-akkus
Der
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FLEXVOLT®-Akku hat zwei Betriebsarten:
anwendung
und
Transport
.
anwendungsmodus:
Wenn der FLEXVOLT®-Akku unabhängig steht oder sich in einem
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18 V-Produkt befindet, funktioniert er als 18 V-Akku. Wenn sich der FLEXVOLT®-
Akku in einem 54 V oder 108 V-Produkt (zwei 54 V-Akkus) befindet, funktioniert er als
54 V-Akku.