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EINBAU
5.1
ALLGEMEINES
Die Füllstation muss grundsätzlich in waagerechte Rohrleitungen, die als Heizungs-Nachspeiseleitungen
dienen, installiert werden.
Die Rohrleitung muss das Gewicht der Füllstation sicher aufnehmen können. Ansonsten kann es zu einer
mechanischen Beschädigung bis hin zum Bruch kommen. Daraus können größere Wasserschäden resul-
tieren.
Personen, die sich in der Nähe der Füllstation aufhalten, sind in diesem Falle durch die größeren Wasser-
mengen einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt.
Deshalb müssen gegebenenfalls die Rohrleitungen zusätzlich fixiert bzw. gestützt werden.
Sicherstellen, dass durch bauliche Maßnahmen die Betriebstemperatur der Füllstation
30 °C nicht übersteigt!
5.2
ANFORDERUNGEN AN DEN EINBAUORT
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Der Raum für die Installation muss trocken und frostfrei sein. Unbefugte Personen dürfen zu dem
Raum keinen Zutritt haben.
/
Die Füllstation darf keinen starken Stößen ausgesetzt sein.
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Vor der Füllstation muss ein Absperrventil installiert sein! Damit kann die Wasserzufuhr bei Installa-
tion, Wartung, Reparatur und Fehlfunktion der Füllstation unterbrochen werden. Überschwemmun-
gen und größere Wasserschäden an Hauseinrichtungen lassen sich so vermeiden.
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Die Füllstation kann in alle handelsüblichen Trinkwasserleitungen eingebaut werden.
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Die Installation der Füllstation vor dem Wasserzähler ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Installation darf nur von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden. Das
Kapitel 4.1 „BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG“ ist unbedingt zu beach-
ten!
Um einen störungsfreien Betrieb sicherstellen zu können, müssen die nachfolgend
genannten Anforderungen eingehalten werden:
Die Füllstation grundsätzlich in senkrechter Lage (± 5°) installieren!
Wird dies nicht beachtet, so kann die Funktion beeinträchtigt werden.