DE
14 - WARTUNGSINTERVALLE
GERÄT
BEI DER INBETRIEBNAHME
2 - 3 MONATE
12 MONATE
Filter
- Auswechseln
- Auswechseln
Kaltwasserregister
- Reinigen.
- Kondensatablauf überprüfen und reinigen.
Elektro-Heizregister (Option)
- Anschlüsse überprüfen.
- Reinigen.
- Stromanschlüsse festziehen.
- Komponenten überprüfen.
Befeuchter (Option)*
- Anschlüsse überprüfen.
- Zustand des Zylinders
überprüfen und diesen ggf.
auswechseln.
- Stromanschlüsse festziehen.
- Komponenten überprüfen.
- Kondensatentleerung überprüfen.
Korrekte Dampfverteilung überprüfen
- Stromanschlüsse festziehen.
Ventilator(en)
- Funktionsfähigkeit überprüfen.
Schaltkasten
- Anschlüsse überprüfen.
- Funktionsfähigkeit überprüfen.
- Stromanschlüsse festziehen.
- Komponenten überprüfen.
- Isolierung überprüfen.
- Funktionsfähigkeit überprüfen.
Wasserkreislauf
- Funktionsfähigkeit überprüfen.
Sonde und Relais zum Erkennen
von Wasserverlusten
Pressostat am Filter
- Funktionsfähigkeit und
Sollwerteinstellung überprüfen
- Funktionsfähigkeit und
Sollwerteinstellung überprüfen
- Funktionsfähigkeit und
Sollwerteinstellung überprüfen
Thermostat und Brandschutzrelais - Funktionsfähigkeit überprüfen - Funktionsfähigkeit überprüfen
- Funktionsfähigkeit überprüfen
Ventil
Funktionsfähigkeit und Dichtheit
des Kreislaufs überprüfen
- Funktionsfähigkeit überprüfen
Manometer
- Den Druck im Kreislauf
kontrollieren und gegebenenfalls
nachfüllen.
* Mit einem Wasserenthärtungs- oder Wasserbehandlungssystem sollte die Wasserhärte 40 % der Ausgangshärte nicht unterschreiten und nicht unter 8,4 °dH (deutsche
Härtegrade) bzw. 15 °F (franz. Härtegrade) liegen.
15 - BETRIEBS-CHECKLISTE
DATUM/UHRZEIT
Nennspannung (V)
Spannung an den Anschlussklemmen (V)
Stromaufnahme Ventilator (A)
Mechanische Kontrolle: Rohre, Schraubverbindungen ...
Kontrolle des Anzugsmoments der elektrischen Anschlüsse
Reinigung des Registers
Überprüfung der Regelung
Überprüfung der Filter
Dichtheitskontrolle
Dokument nicht bindend. Da wir ständig bemüht sind, unsere Produkte noch weiter zu verbessern, behält sich CARRIER das Recht
vor, technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
103