Bedienungs- und Wartungshandbuch - Übersetzung
Der Originalanleitung Rev.: 04, Datum 16/09/2021
S. 65
6.4 Außerordentliche Wartung
ACHTUNG!
Irgendein außerordentlicher Wartungseingriff, wie die Ersetzung des Getriebemotors oder der elektronischen
Steuerungskarten, oder Reparaturvorgang muss bei einer vom Hersteller autorisierten Kundendienststelle durch-
geführt werden.
Werkstatt, die zur Durchführung der Instandsetzungseingriffe an den Geräten vom Hersteller autorisiert worden ist.
6.5 Tabelle für die regelmäßige Wartung
Wartung
Gewöhnliche Wartung
Ausserordentliche
Wartung
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Schärfen der beweglichen Klinge (1).
X
X X
Ersetzung der beweglichen Klinge (1).
X
Schmierung der Klingen mittels des vom Hersteller empfohle-
nen LUBE SPRAY GREASE Schmiermittels.
X
Rack-Reinigung und Schmierung.
X
Batterieerhaltungsladung, um zu verhindern, dass sie unter 10
V abfällt und nicht mehr aufladbar wird.
X
Generalüberholung bei einer vom Hersteller autorisierten Kun-
dendienststelle.
X
7.1 Entsorgung von verbrauchten Materialien
Nach ihrer Installierung und während ihres üblichen Betriebs verursacht die Maschine keine Umweltverschmut-
zung. Trotzdem werden verbrauchte Materialien (z.B. Lösungsmittel für die mechanischen Bestandteile, usw.) wäh-
rend ihrer Verwendung produziert. Jedes Land hat eigene Vorschriften über ihre Entsorgung zugunsten des Um-
weltschutzes. Der Kunde muss die geltenden, entsprechenden Gesetze seines Landes gut kennen und danach
arbeiten, um die Hinweise in den technischen Datenblättern der Maschinen zu befolgen. Er kann den Hersteller um
diese Datenblättern bitten.
ACHTUNG!
Es ist verbindlich, die geltenden Gesetze zu befolgen, was die Entsorgung der zur Schmierung / Wartung verwen-
deten Mineralöle und Fette zubetrifft.
ACHTUNG!
Weitere Auskünfte über die Entsorgung von Ölen und anderen Substanzen befinden sich in den Sicherheitsdaten-
blättern derselben Substanzen (lesen Sie den 9. Kapitel) und/oder in den Bedienungsanleitungen des Motors. Der
Transport, die Behandlung (als Umwandlungseingriff für die Wiederverwertung), die Hinterlegung, die Deponie
und die Entsorgung der toxischen Abfälle sind Aktivitäten öffentlichen Interesses, die die folgenden
allgemeinen Normen befolgen müssen:
a)
Man muss jede Beschädigung oder Gefahr für die individuelle oder allgemeine Gesundheit, Unver-
sehrtheit und Sicherheit vermeiden.
b)
Man muss vor den hygienisch-sanitären Forderungen Achtung geben und alle Gefahren von Luft-,
Wasser-, Grund- und Untergrund-Verschmutzung vermeiden.
Man muss die Systeme von Nutzbarmachung und Wiederverwertung von Materialien und Energie nach ökonomi-
schen und wirksamen Kriterien unterstützen.
AUTORISIERTE KUNDENDIENSTSTELLE