EINGESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR DIE TIEFWASSERDICHTHEIT DER UHR
Ergänzend und vorbehaltlich aller Bestimmungen und der Laufzeit der eingeschränkten
grundlegenden Garantie für Bulova Uhren, wird bei Tiefseeuhren zusätzlich gewährleistet, dass
sie nicht undicht werden, wenn sie in Wasser bis zu der auf dem Zifferblatt angegebenen Tiefe
getaucht werden, sofern Uhrglas und Krone intakt bleiben und das Gehäuse nicht geöffnet
wurde. Um die Wasserdichtheit Ihrer Uhr - insbesondere in sicherheitsrelevanten Situationen -
auf Dauer zu erhalten, lassen Sie die Uhr gelegentlich von einem kompetenten Uhrenspezialisten
prüfen, warten und gegebenenfalls reparieren. Zusätzlich sollte der Benutzer beim Tauchen
nicht an der Krone manipulieren.
WASSERFESTIGKEIT
Modelle mit der Markierung “Water Resistant” (wasserfest) auf der Rückseite des Gehäuses,
jedoch ohne zusätzliche Tiefenmarkierungen dürfen nicht beim Schwimmen benutzt werden.
Zum Schwimmen empfehlen sich Modelle mit den zusätzlichen Markierungen “50m”, “100m”
oder “200m”.
BESCHRÄNKTE 3-JAHRESGARANTIE FÜR DIE BULOVA :
Dem Erstkäufer eines neuen Bulova-
Zeitmessers wird eine ab dem Kaufdatum geltende dreijährige Garantie gewährt. Diese
Gewährleistung ist nur dann gültig, wenn die Garantiekarte zum Kaufzeitpunkt vollständig und
ordnungsgemäß von einem Bulova-Vertragshändler ausgefüllt worden ist und/oder Sie den
ursprünglichen Kaufbeleg vorlegen. Umfang der Gewährleistung: Diese Gewährleistung schließt
Komponenten der Uhr ein, die bei normalem Gebrauch aufgrund von ursprünglichen Material- oder
Arbeitsfehlern auftreten. Bulova ersetzt in solchen Fällen nach eigenem Ermessen die Uhr durch ein
vergleichbares Produkt. Diese Garantie schließt Folgendes aus: 1. Periodisch erforderliche Wartungs-
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