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1.Befestigen Sie das
Verbindungselement des
Falldämpfers am vorderen
bzw. hinteren
Anschlagpunkt des
Auffanggurtes (gemäß EN
361) [1].
2. Verbinden Sie das
Verbindungselement des
Falldämpfers mit dem
Anschlagpunkt der
Anschlageinrichtung mit
einer Festigkeit von min.
12 kN (gemäß EN 795)
oberhalb des Benutzers:
unmittelbar [2]
mittels zusätzlichen
Verbindungselementes [3],
[4].
Die Form des
Anschlagpunktes der
Anschlageinrichtung soll
selbsttätige Trennung des
Gerätes verhindern.
WARNUNG:
Die Verwendung des
arretierten Halteseiles [5]
ist verboten.
Während der Verwendung des
Falldämpfers mit Doppel-
Halteseil ist das Verbinden
des Seil-Karabinerhakens
mit dem Halteelement des
Auffanggurtes und des
zweiten Halteseil-
Karabinerhakens mit der
Anschlageinrichtung [6]
unzulässig.
2
1
W
ARNUNG!
IMMER SICHERN SIE DEN KARABINERHAKEN MITTELS ARRETIER
UNG
3
4
MONTAGE DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ
-Bei Gefahr soll der Benutzer das Halteseil etwa spannen.
-Das Halteseil soll nicht zwischen den Elementen der Anschlageinrichtung bzw. in einer Situation gelassen werden, in der eine Gefahr besteht,
über einen scharfen Rand herauszufallen.
-Bei der Ermittlung einer Auffangfläche unterhalb des Arbeitsbereiches ist die Länge des Halteseiles als zusätzliches Element einzustufen, die den
Auffangweg verlängert.
-Die Gesamtlänge des Falldämpfers mit Karabinerhaken und Verbindungselementen darf 2 m nicht überschreiten.
-Der Falldämpfer darf im Temperaturbereich von -47°
С
bis 50°
С
verwendet werden.
-Zwei separate Halteseile (beide mit Falldämpfern ausgestattet) dürfen nicht nebeneinander (parallel) eingesetzt werden.
-Das freie Ende des mit dem Falldämpfer verbundenen Doppel-Halteseiles darf am Auffanggurt nicht befestigt werden.
ACHTUNG!
FORBIDDEN!
6
5
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KORREKTEN VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN FALLSCHUTZAUSRÜSTUNG
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur von Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen zum Einsatz gebracht
werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht von Personen verwendet werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit
bei einem normalen Einsatz oder bei einer Rettungsaktion in Frage stellen kann.
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Als Vorbereitung für den Notfall ist ein entsprechender Rettungsplan zu erarbeiten.
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Die Ausrüstung darf nur mit der schriftlichen Einwilligung des Herstellers verändert werden.
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Die Ausrüstung darf nur vom Hersteller oder einer von diesem hierzu ermächtigten Person repariert oder nachgebessert
werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zum Einsatz gebracht werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung ist ein individuell ausgelegtes System, das nur von einer einzigen Person verwendet
werden darf.
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Vor jeder Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung muss überprüft werden, ob alle Einzelteile sicher miteinander
verbunden sind und korrekt zum Einsatz gebracht werden können. Die Verbindungen und Einstellungen der verschiedenen
Komponenten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie sich nicht ungewollt lösen oder lockern
können.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht für Einsätze zur Verwendung kommen, bei denen sie durch andere
Systemkomponenten in ihrer Funktion behindert wird.
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Vor Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung müssen deren Zustand und Betriebssicherheit sorgfältigst überprüft
werden.
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Nach einem einjährigen Einsatz muss die persönliche Fallschutzausrüstung mindestens einmal pro Jahr für eine eingehende Überprüfung
außer Betrieb genommen werden. Diese regelmäßige Überprüfung kann von einem entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter
vorgenommen werden. Sie kann ferner auch vom Hersteller der Vorrichtung oder von einer von diesem beauftragten Person oder Firma
vorgenommen werden. Hierbei müssen alle Einzelelemente auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen
und andere Mängel überprüft werden (siehe weiter oben). In begründeten Fällen (wenn die Vorrichtung beispielsweise eine relativ
komplizierte oder technisch anspruchsvolle Struktur aufweist, so wie dies etwa bei automatischen Blockiersystemen der Fall ist), dürfen die
regelmäßigen Überprüfungen nur vom Hersteller oder dessen Vertreter vorgenommen werden. Bei Abschluss der Überprüfung ist der Termin
für die nächste Inspektion festzulegen.
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Die regelmäßigen Überprüfungen sind von größter Bedeutung für den Zustand der Vorrichtung und die Sicherheit des hiervon abhängenden
Arbeiters.
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Bei jeder regelmäßigen Überprüfung ist auch die Artikelkennzeichnung auf ihre uneingeschränkte Lesbarkeit zu überprüfen.
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Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu
Reparaturen und Überprüfungen, Außerbetriebnahme) müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden. Die
Gerätekennkarte darf nur von dem für Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden. Die Verwendung der Vorrichtung
ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.
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Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und
die Angaben zu den regelmäßigen Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen
Angaben in der Sprache des Landes zu erscheinen haben, in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.
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Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufkommen, muss die persönliche
Fallschutzausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer
sorgfältigen Überprüfung durch den Hersteller und dessen schriftlichen Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz kommen.
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Sobald mit der Vorrichtung ein erster Absturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.
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Zur Halterung des menschlichen Körpers im Verbund mit einer persönlichen Fallschutzausrüstung ist ausschließlich ein entsprechender
Auffanggurt zulässig.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden.
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Bei der Inspektion müssen alle Einzelelemente sorgfältig auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und
andere Mängel überprüft werden. Nachstehend die Teile, denen hierbei eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muss:
- Bei Auffang-und Haltegurten: Schnallen, Einstellvorrichtungen, Verbindungsösen, Gurte, Nähte, Durchzüge.
- Bei Falldämpfern: Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, Gehäuse, Karabinerhaken.
- Bei Halte-und Führungsseilen: Seil, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen, Gurtwesten.
- Bei Stahlseilen und Stahlführungen: Seil, Drähte, Klammern, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen.
- Bei Abseilgeräten mit Bremse: Seil oder Gurt, korrekter Betrieb der Seilwinde und des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen,
Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei mitlaufenden Auffanggeräten: Gehäuse, korrekter Lauf der Führung, Betrieb des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen,
Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei Karabinerhaken: Haken, Bolzen, Hauptsicherung und Funktion des Verschlussmechanismus.
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Der zur Befestigung des Fallschutzsystems herangezogene feste Anschlagpunkt muss so gewählt werden, dass seine Lage und die gebotene
Stabilität ausreichen, um die Möglichkeit eines Unfalls einzuschränken bzw. die Strecke des freien Falls begrenzen. Das Verbindungselement
muss oberhalb des Arbeitsbereichs liegen. Gestaltung und Bauweise des Anschlagpunkts müssen eine stabile Verbindung gewährleisten und
verhindern, dass sich das Fallschutzsystem ungewollt lösen kann. Der zur Verankerung des Fallschutzsystems herangezogene Anschlagpunkt
muss eine Festigkeit von mindestens 15 kN sicherstellen. Empfohlen wird die Verwendung von Anschlagpunkten nach EN 795.
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Unterhalb des Arbeitsbereichs muss zur Vermeidung eines Aufschlagens auf dem Boden oder anderen vorspringenden Gegenständen der
entsprechende Mindestfreiraum eingehalten werden. Nähere Angaben zu den jeweils geforderten Mindestabständen sind den
Gebrauchsanweisungen zu den verschiedenen Komponenten des Fallschutzsystems zu entnehmen.
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Bei Verwendung der Vorrichtung muss allen gefährlichen Umständen, die deren Funktionstüchtigkeit oder die Sicherheit des Benutzers in
Frage stellen können, größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt vor allem für die folgenden Aspekte:
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- Auftreten von Knoten und Bewegungen der Seile über scharfe Kanten hinweg.
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- Diverse Beschädigungen wie etwa Schnitte oder Kratz-und Roststellen.
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- Ungünstige Witterungsverhältnisse.
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- Pendelstürze.
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- Extreme Temperaturverhältnisse.
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- Negative Auswirkungen von Chemikalien.
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- Elektrische Leitfähigkeit.
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Zur Vermeidung von Feuchtigkeit und mechanischen, chemischen oder temperaturbedingten Beschädigungen muss die Vorrichtung stets
verpackt transportiert werden (z.B. in Stoff-oder Plastiksäcken, Kunststoff- oder Stahlbehältern).
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Die Vorrichtung muss so gereinigt werden, dass das Material hierdurch nicht angegriffen wird. Textilien (Gurte, Seile) müssen mit einem
Feinwaschmittel von Hand oder in der Waschmaschine gewaschen und sorgfältig ausgespült werden. Plastikteile können einfach nur mit
Wasser gereinigt werden. Die nach der Reinigung oder bedingt durch ihre Verwendung noch feuchte Vorrichtung muss unter neutralen
Bedingungen fern von Heizquellen getrocknet werden. Metallteile und entsprechende Mechanismen (Federn, Scharniere, Klinken usw.)
können für eine Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit ab und zu leicht geschmiert werden.
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Die Vorrichtung muss in einer entsprechenden Verpackung trocken, gut belüftet und geschützt vor einer direkten Sonneneinstrahlung
gelagert werden. Zu vermeiden sind ferner UV-Strahlen, Staub, Gegenstände mit scharfen Kanten, extreme Temperaturen und korrosive
Substanzen.
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Der Einsatz des Bandfalldämpfers im Verbund mit anderen Komponenten einer Fallschutzausrüstung muss in Übereinstimmung mit den
geltenden Verordnungen, der einschlägigen Gebrauchsanweisung und den diesbezüglich zur Anwendung kommenden Normen erfolgen:
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- EN 354 – für Verbindungsmittel
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- EN 358 – für Haltesysteme
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- EN 361 – für Auffanggurte
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- EN 362 – für Verbindungselemente
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- EN 795 – für Anschlageinrichtungen