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1.Befestigen Sie das 

Verbindungselement des 
Falldämpfers am vorderen 
bzw. hinteren 
Anschlagpunkt des 
Auffanggurtes (gemäß EN 
361)  [1].

2. Verbinden Sie das 

Verbindungselement des 
Falldämpfers mit dem 
Anschlagpunkt der 
Anschlageinrichtung mit 
einer Festigkeit von min. 
12 kN (gemäß EN 795) 
oberhalb des Benutzers:

 unmittelbar [2]
 mittels zusätzlichen 

Verbindungselementes [3], 
[4].

Die Form des 

Anschlagpunktes der 
Anschlageinrichtung soll 
selbsttätige Trennung des 
Gerätes verhindern.

WARNUNG:
Die Verwendung des 

arretierten Halteseiles [5] 
ist verboten.

Während der Verwendung des 

Falldämpfers mit Doppel-
Halteseil ist das Verbinden 
des Seil-Karabinerhakens 
mit dem Halteelement des 
Auffanggurtes und des 
zweiten Halteseil-
Karabinerhakens mit der 
Anschlageinrichtung [6] 
unzulässig.

2

1

W

ARNUNG!

IMMER SICHERN SIE DEN  KARABINERHAKEN MITTELS  ARRETIER

UNG

3

4

MONTAGE DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ

-Bei Gefahr soll der Benutzer das Halteseil etwa spannen.
-Das Halteseil soll nicht zwischen den Elementen der Anschlageinrichtung bzw. in einer Situation gelassen werden, in der eine Gefahr besteht, 

über einen scharfen Rand herauszufallen.

-Bei der Ermittlung einer Auffangfläche unterhalb des Arbeitsbereiches ist die Länge des Halteseiles als zusätzliches Element einzustufen, die den 

Auffangweg verlängert.

-Die Gesamtlänge des Falldämpfers mit Karabinerhaken und Verbindungselementen darf 2 m nicht überschreiten.
-Der Falldämpfer darf im Temperaturbereich von -47°

С

 bis 50°

С

 verwendet werden.

-Zwei separate Halteseile (beide mit Falldämpfern ausgestattet) dürfen nicht nebeneinander (parallel) eingesetzt werden.
-Das freie Ende des mit dem Falldämpfer verbundenen Doppel-Halteseiles darf am Auffanggurt nicht befestigt werden.

ACHTUNG!

FORBIDDEN!

6

5

ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KORREKTEN VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN FALLSCHUTZAUSRÜSTUNG

!

Die  persönliche  Fallschutzausrüstung  darf  nur  von  Personen  mit  entsprechenden  Vorkenntnissen  zum  Einsatz  gebracht 

werden.

!

Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht von Personen verwendet werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit 

bei einem normalen Einsatz oder bei einer Rettungsaktion in Frage stellen kann.

!

Als Vorbereitung für den Notfall ist ein entsprechender Rettungsplan zu erarbeiten.

!

Die Ausrüstung darf nur mit der schriftlichen Einwilligung des Herstellers verändert werden.

!

Die Ausrüstung darf nur vom Hersteller oder einer von diesem hierzu ermächtigten Person repariert oder nachgebessert 

werden.

!

Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zum Einsatz gebracht werden.

!

Die persönliche Fallschutzausrüstung ist ein individuell ausgelegtes System, das nur von einer einzigen Person verwendet 

werden darf.

!

Vor jeder Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung muss überprüft werden, ob alle Einzelteile sicher miteinander 

verbunden sind und korrekt zum Einsatz gebracht werden können. Die Verbindungen und Einstellungen der verschiedenen 
Komponenten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie sich nicht ungewollt lösen oder lockern 
können.

!

Die  persönliche  Fallschutzausrüstung  darf  nicht  für  Einsätze  zur  Verwendung  kommen,  bei  denen  sie  durch  andere 

Systemkomponenten in ihrer Funktion behindert wird.

!

Vor Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung müssen deren Zustand und Betriebssicherheit sorgfältigst überprüft 

werden.

!

!

!

Nach einem einjährigen Einsatz muss die persönliche Fallschutzausrüstung mindestens einmal pro Jahr für eine eingehende Überprüfung 

außer  Betrieb  genommen  werden.  Diese  regelmäßige  Überprüfung  kann  von  einem  entsprechend  ausgebildeten  Mitarbeiter 
vorgenommen werden. Sie kann ferner auch vom Hersteller der Vorrichtung oder von einer von diesem beauftragten Person oder Firma 
vorgenommen werden. Hierbei müssen alle Einzelelemente auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen 
und  andere  Mängel  überprüft  werden  (siehe  weiter  oben).  In  begründeten  Fällen  (wenn  die  Vorrichtung  beispielsweise  eine  relativ 
komplizierte oder technisch anspruchsvolle Struktur aufweist, so wie dies etwa bei automatischen Blockiersystemen der Fall ist), dürfen die 
regelmäßigen Überprüfungen nur vom Hersteller oder dessen Vertreter vorgenommen werden. Bei Abschluss der Überprüfung ist der Termin 
für die nächste Inspektion festzulegen.

!

Die regelmäßigen Überprüfungen sind von größter Bedeutung für den Zustand der Vorrichtung und die Sicherheit des hiervon abhängenden 

Arbeiters.

!

Bei jeder regelmäßigen Überprüfung ist auch die Artikelkennzeichnung auf ihre uneingeschränkte Lesbarkeit zu überprüfen.

!

Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu 

Reparaturen  und  Überprüfungen,  Außerbetriebnahme)  müssen  in  der  entsprechenden  Gerätekennkarte  vermerkt  werden.  Die 
Gerätekennkarte darf nur von dem für Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden. Die Verwendung der Vorrichtung 
ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.

!

Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und 

die Angaben zu den regelmäßigen Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen 
Angaben in der Sprache des Landes zu erscheinen haben, in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.

!

Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit  aufkommen, muss  die persönliche 

Fallschutzausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer 
sorgfältigen Überprüfung durch den Hersteller und dessen schriftlichen Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz kommen.

!

Sobald mit der Vorrichtung ein erster Absturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.

!

Zur  Halterung  des  menschlichen  Körpers  im  Verbund  mit  einer  persönlichen  Fallschutzausrüstung  ist  ausschließlich  ein  entsprechender 

Auffanggurt zulässig.

!

Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden. 

!

Bei der Inspektion müssen alle Einzelelemente sorgfältig auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und 

andere Mängel überprüft werden. Nachstehend die Teile, denen hierbei eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muss: 

- Bei Auffang-und Haltegurten: Schnallen, Einstellvorrichtungen, Verbindungsösen, Gurte, Nähte, Durchzüge.
- Bei Falldämpfern: Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, Gehäuse, Karabinerhaken.
- Bei Halte-und Führungsseilen: Seil, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen, Gurtwesten.
- Bei Stahlseilen und Stahlführungen: Seil, Drähte, Klammern, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen.
- Bei Abseilgeräten mit Bremse: Seil oder Gurt, korrekter Betrieb der Seilwinde und des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, 

Karabinerhaken und Falldämpfer.

- Bei mitlaufenden Auffanggeräten: Gehäuse, korrekter Lauf der Führung, Betrieb des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, 

Karabinerhaken und Falldämpfer.

- Bei Karabinerhaken: Haken, Bolzen, Hauptsicherung und Funktion des Verschlussmechanismus.

!

Der zur Befestigung des Fallschutzsystems herangezogene feste Anschlagpunkt muss so gewählt werden, dass seine Lage und die gebotene 

Stabilität ausreichen, um die Möglichkeit eines Unfalls einzuschränken bzw. die Strecke des freien Falls begrenzen. Das Verbindungselement 
muss oberhalb des Arbeitsbereichs liegen. Gestaltung und Bauweise des Anschlagpunkts müssen eine stabile Verbindung gewährleisten und 
verhindern, dass sich das Fallschutzsystem ungewollt lösen kann. Der zur Verankerung des Fallschutzsystems herangezogene Anschlagpunkt 
muss eine Festigkeit von mindestens 15 kN sicherstellen. Empfohlen wird die Verwendung von Anschlagpunkten nach EN 795.

!

Unterhalb des Arbeitsbereichs muss zur Vermeidung eines Aufschlagens auf dem Boden oder anderen vorspringenden Gegenständen der 

entsprechende  Mindestfreiraum  eingehalten  werden.  Nähere  Angaben  zu  den  jeweils  geforderten  Mindestabständen  sind  den 
Gebrauchsanweisungen zu den verschiedenen Komponenten des Fallschutzsystems zu entnehmen.

!

Bei Verwendung der Vorrichtung muss allen gefährlichen Umständen, die deren Funktionstüchtigkeit oder die Sicherheit des Benutzers in 

Frage stellen können, größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt vor allem für die folgenden Aspekte:

!

- Auftreten von Knoten und Bewegungen der Seile über scharfe Kanten hinweg.

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- Diverse Beschädigungen wie etwa Schnitte oder Kratz-und Roststellen.

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- Ungünstige Witterungsverhältnisse.

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- Pendelstürze.

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- Extreme Temperaturverhältnisse.

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- Negative Auswirkungen von Chemikalien.

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- Elektrische Leitfähigkeit.

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Zur Vermeidung von Feuchtigkeit und mechanischen, chemischen oder temperaturbedingten Beschädigungen muss die Vorrichtung stets 

verpackt transportiert werden (z.B. in Stoff-oder Plastiksäcken, Kunststoff- oder Stahlbehältern).

!

Die Vorrichtung muss so gereinigt werden, dass das Material hierdurch nicht angegriffen wird. Textilien (Gurte, Seile) müssen mit einem 

Feinwaschmittel von Hand oder in der Waschmaschine gewaschen und sorgfältig ausgespült werden. Plastikteile können einfach nur mit 
Wasser gereinigt werden. Die nach der Reinigung oder bedingt durch ihre Verwendung noch feuchte Vorrichtung muss unter neutralen 
Bedingungen fern von Heizquellen getrocknet werden. Metallteile und entsprechende Mechanismen (Federn, Scharniere, Klinken usw.) 
können für eine Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit ab und zu leicht geschmiert werden.

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Die  Vorrichtung  muss  in  einer  entsprechenden  Verpackung  trocken,  gut  belüftet  und  geschützt  vor  einer  direkten  Sonneneinstrahlung 

gelagert werden. Zu vermeiden sind ferner UV-Strahlen, Staub, Gegenstände mit scharfen Kanten, extreme Temperaturen und korrosive 
Substanzen.

!

Der Einsatz des Bandfalldämpfers im Verbund mit anderen Komponenten einer Fallschutzausrüstung muss in Übereinstimmung mit den 

geltenden Verordnungen, der einschlägigen Gebrauchsanweisung und den diesbezüglich zur Anwendung kommenden Normen erfolgen:

!

- EN 354 – für Verbindungsmittel

!

- EN 358 – für Haltesysteme

!

- EN 361 – für Auffanggurte

!

- EN 362 – für Verbindungselemente

!

- EN 795 – für Anschlageinrichtungen

Содержание 6802581

Страница 1: ...ammeretkonstruktionselementel underlag Vedfastsættelse af den minimale frihøjde under brugerens fødder skal der tages hensyn til den mindste sikkerhedsafstand mellem ankerpunktet hvori linen falddæmperen er forankret og konstruktionselementet el underlaget Frihøjden beregnes medudgangspunktinedenståendeskemaogfig A MindstesikkerhedsafstandL 1 75m 2m 1m L den samlede arbejdslængde af falddæmper med...

Страница 2: ...iseret hertil af producenten Samtlige komponenter af udstyret undersøges og særlig mærke til enhver form for beskadigelser ualmindelig slitage korrosion overskæringer og mangelfuld funktion jf ovenfor I visse tilfælde når faldsikringsudstyret kendetegnes ved kompliceret og kompleks opbygning fx faldblokke kan periodiske eftersyn udelukkende foretages af udstyrets producent el dennes autoriserede f...

Страница 3: ...3 4 MAX 2 m G F H I Notified body at which the European certification was Iissued and which supervises the production of the equipment APAVE SUDEUROPE SAS 8 rue Jean Jacques Vernazza Z A C Saumaty Séon CS 60193 13322 MARSEILLE Cedex 16 France No 0082 Producer PROTEKT protekt com pl ul Starorudzka 9 93 403 Lodz Poland 1 absorber s attachment loop 2 energy absorber 3 lanyard 4 lanyard s attachment l...

Страница 4: ...undergone a complete inspection carried out by the manufacturer and written authorisation for reuse has been issued if personal protective equipment was used to prevent a fall it must be withdrawn from use and physically destroyed a full body harness in accordance with EN 361 is the only accepted device for keeping a body in the personal protective equipment against falls from a height fall arrest...

Страница 5: ...tand L 1 75m 2m 1m L Gesamtlänge des Falldämpfers mit Halteseil und Karabinerhaken 1 75m VerwendungdesFalldämpfers 2 m Abstand zwischen dem Anschlagpunkt des Auffanggurtes und den Füßen des Benutzers Dehnung des Auffanggurtes 1m Sicherheitsabstand min Sicherheitsabstand 1 75 m A Wiederkehrende Prüfungen Der Falldämpfer mit Halteseil muss alle 12 Monate ab Erstgebrauch regelmäßig geprüft werden Die...

Страница 6: ...ft müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung das Wartungsbuch und die Angaben zu den regelmäßigen Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden wobei alle schriftlichen Angaben in der Sprache des Landes zu erscheinen haben in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufk...

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