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Der ausgewählte Verbindung-Amortisierungsteil kann ausschließlich an Hakenelementen des Sicherheitshosenträgers beigelegt werden, die mit dem
großen Buchstaben A bezeichnet sind.
Der Verbindung-Amortisierungsteil kann ausschließlich:
- direkt an die hintere Hakenklammer (1),
oder
- an das Verlängerungselement der hinteren Klammer (2)
oder
- gleichzeitig an beiden Ösen des Brusthakens durch einen angeklammerten Druckknopf (3) angeschlossen werden. Beilegen des Absturzschutzsystems an
eine einzelne Öse des Brusthakens ist verboten!
Die hintere Hakenklammer ist mit dem Buchstaben A bezeichnet, der auf dem Kreuzelement mit den Klammer zugewandten Pfeilen angebracht ist.
Ein Verlängerungselement der hinteren Klammer ist mit dem Buchstaben A bezeichnet, der sich auf dem Aufkleber innerhalb der Elementöse befindet.
Die Ösen des Brusthakens sind mit dem A-Buchstabe bezeichnet (eine Hälfte des Buchstaben ist geschwärzt und die zweite Hälfte mit einem Umriss
bezeichnet), die auf dem Etikett, das sich innerhalb jeder Öse des Brusthakens befindet, angebracht ist.
Siehe die nachstehenden Zeichnungen:
BEILEGEN DES VERBINDUNG-AMORTISIERUNGSTEILS
3
ANZIEHEN DES SICHERHEITSHOSENTRÄGERS
1
9
2
6
10
7
11
8
12
5
4
Heben Sie den Träger mittels hinterer
Hakenklammer. Die Schenkelgürtel
müssen offen sein und frei anhängen.
Zuschnallen der Klammer von Schenkelgürteln
Legen Sie die Schultergürtel auf die
Schultern.
Klammern Sie die Ösen des Brusthakens
mit dem runden Druckknopf an. Verwendung
des Trägers mit getrennten Brustösen
(die nicht mit dem Druckknopf angeklammert
sind) ist verboten
Legen Sie die freien Enden der
Schenkelgürtel zwischen Beinen
um. Sie können nicht gebogen sein.
Einstellung der Länge von Schenkelgürteln
Einstellung der Länge von Schultergürteln
Verkürzung
Verlängerung
Verkürzung
Verlängerung
1
2
3
Vor jeweiligem Gebrauch des Absturzsicherungsgeräts, dessen Bestandteil der Sicherheitshosenträger ist, soll man prüfen, ob alle Elemente richtig
miteinander verbunden sind und reibungslos zusammenwirken sowie ob sie mit den gültigen Normen übereinstimmend sind:
- EN 354, EN355, EN353-1, EN353-2, EN360, EN362 für Verbindung-Amortisierungsteil
- EN 795 für Verankerungspunkte des Gerätes (Punkte einer festen Konstruktion)
- EN341 für Rettungsgeräte
Der Sicherheitshosenträger ist richtig angezogen, wenn:
- zwischen einzelne Trägergürtel und Kleidung kann man eine Hand einlegen;
- die hintere Hakenklammer befindet sich auf der Schulterblatthöhe;
- ein Druckknopf, der die Hakenösen anklammert, befindet sich im mittleren Bereich des Brustkorbes;
- freie Enden der Gürtel sind mit Schlaufen gesichert und an den Träger eng anschließen
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur von Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen zum Einsatz gebracht werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht von Personen verwendet werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit bei einem normalen Einsatz oder bei einer Rettungsaktion in Frage stellen
kann.
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Als Vorbereitung für den Notfall ist ein entsprechender Rettungsplan zu erarbeiten.
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Die Ausrüstung darf nur mit der schriftlichen Einwilligung des Herstellers verändert werden.
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Die Ausrüstung darf nur vom Hersteller oder einer von diesem hierzu ermächtigten Person repariert oder nachgebessert werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zum Einsatz gebracht werden.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung ist ein individuell ausgelegtes System, das nur von einer einzigen Person verwendet werden darf.
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Vor jeder Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung muss überprüft werden, ob alle Einzelteile sicher miteinander verbunden sind und korrekt zum Einsatz gebracht werden können. Die
Verbindungen und Einstellungen der verschiedenen Komponenten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie sich nicht ungewollt lösen oder lockern können.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht für Einsätze zur Verwendung kommen, bei denen sie durch andere Systemkomponenten in ihrer Funktion behindert wird.
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Vor Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung müssen deren Zustand und Betriebssicherheit sorgfältigst überprüft werden.
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Bei der Inspektion müssen alle Einzelelemente sorgfältig auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und andere Mängel überprüft werden. Nachstehend die Teile,
denen hierbei eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muss:
- Bei Auffang-und Haltegurten: Schnallen, Einstellvorrichtungen, Verbindungsösen, Gurte, Nähte, Durchzüge.
- Bei Falldämpfern: Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, Gehäuse, Karabinerhaken.
- Bei Halte-und Führungsseilen: Seil, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen, Gurtwesten.
- Bei Stahlseilen und Stahlführungen: Seil, Drähte, Klammern, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen.
- Bei Abseilgeräten mit Bremse: Seil oder Gurt, korrekter Betrieb der Seilwinde und des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei mitlaufenden Auffanggeräten: Gehäuse, korrekter Lauf der Führung, Betrieb des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei Karabinerhaken: Haken, Bolzen, Hauptsicherung und Funktion des Verschlussmechanismus.
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Nach einem einjährigen Einsatz muss die persönliche Fallschutzausrüstung mindestens einmal pro Jahr für eine eingehende Überprüfung außer Betrieb genommen werden. Diese regelmäßige
Überprüfung kann von einem entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter vorgenommen werden. Sie kann ferner auch vom Hersteller der Vorrichtung oder von einer von diesem beauftragten Person oder
Firma vorgenommen werden. Hierbei müssen alle Einzelelemente auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und andere Mängel überprüft werden (siehe weiter
oben). In begründeten Fällen (wenn die Vorrichtung beispielsweise eine relativ komplizierte oder technisch anspruchsvolle Struktur aufweist, so wie dies etwa bei automatischen Blockiersystemen der
Fall ist), dürfen die regelmäßigen Überprüfungen nur vom Hersteller oder dessen Vertreter vorgenommen werden. Bei Abschluss der Überprüfung ist der Termin für die nächste Inspektion festzulegen.
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Die regelmäßigen Überprüfungen sind von größter Bedeutung für den Zustand der Vorrichtung und die Sicherheit des hiervon abhängenden Arbeiters.
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Bei jeder regelmäßigen Überprüfung ist auch die Artikelkennzeichnung auf ihre uneingeschränkte Lesbarkeit zu überprüfen.
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Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Überprüfungen, Außerbetriebnahme)
müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden. Die Gerätekennkarte darf nur von dem für Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden. Die Verwendung der
Vorrichtung ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.
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Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und die Angaben zu den regelmäßigen Untersuchungen und
den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen Angaben in der Sprache des Landes zu erscheinen haben, in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.
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Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufkommen, muss die persönliche Fallschutzausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen
werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer sorgfältigen Überprüfung durch den Hersteller und dessen schriftlichen Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz
kommen.
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Sobald mit der Vorrichtung ein Absturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.
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Zur Halterung des menschlichen Körpers im Verbund mit einer persönlichen Fallschutzausrüstung ist ausschließlich ein entsprechender Auffanggurt zulässig.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden. Die Symbole "A/2" bzw. der halbe Buchstabe "A" bedeuten, dass gleichzeitig
zwei gleiche Verhakungen zum Einsatz kommen müssen. Die Befestigung des Fallschutzes an separaten Punkten (Haken, Schnallen) mit den Markierungen "A/2" oder mit dem halben Buchstaben
"A" ist untersagt. Hierzu die folgenden Abbildungen:
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KORREKTEN VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN FALLSCHUTZAUSRÜSTUNG
A
A
VERBOTEN
VERBOTEN
Fallschutz-
system
Fallschutz-
system
Einfache Verbindung
mit dem Auffanggurt
Doppelte Verbindung
mit dem Auffanggurt
Содержание 6801109
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