VORGESCHRIEBENE KÖRPERLICHE SCHUTZAUSRÜSTRUNG WÄHREND DES GEBRAUCHS DES DRUCKLUFTWERKZEUGS
Die Nichtbeachtung der folgenden Warnhinweise kann zu körperlichen Verletzungen und/oder Krankheiten führen.
TECHNISCHE DATEN
ANTRIEB
1/2“
BOLZEN-Ø (8.8)
M18 - 27 mm
BOLZEN-Ø (12.9)
M14 - 21 mm
DREHZAHL IM LEERLAUF
8.500 rpm
MAX. DREHMOMENT
325 Nm
LUFTANSCHLUSS
1/4” GAS
MIN. INNENDURCHMESSER LUFTSCHLAUCH
10 mm
MAX. DRUCK
6.2 bar
MAX. LUFTVERBRAUCH
113 l/min
GEWICHT
1,2 kg
LÄNGE
235 mm
SCHLAGWERK
Einzelschlagmechanismus
GERÄUSCH (ISO 15744)
SCHALLLEISTUNGSPEGEL
LwA = 103.2 dB
SCHALLDRUCKPEGEL
LpA = 92.2 dB
SCHWINGUNGEN (ISO 28927)
SCHWINGUNGSPEGEL
9.96 m/s
2
ONZEKERHEIDSFACTOR
K=2.10 m/s
2
LEGENDE
a: Luftanschluss 1/4” GAS
b: Betätigungsknopf Schlagschrauber
c: Öler Schlagwerk
d: Hebel Drehrichtungsumkehr und Drehmomentauswahl
e: Ausgewähltes Drehmoment
f: Ölschmierung
Luftversorgungsanschluss
Für einen korrekten Gebrauch des Druckluftwerkzeugs ist stets der max. Betriebsdruck von 6,2 bar zu verwenden, der am Eingang des
Werkzeugs gemessen wird. Das Druckluftwerkzeug mit sauberer und kondensatfreier Luft versorgen (Abbildung 2-a). Ein zu hoher
Druck oder Feuchtigkeit in der Zufuhrluft reduzieren die Lebensdauer der mechanischen Teile und können Schäden am Werkzeug
verursachen..
Die nachfolgende persönliche Schutzausrüstung ist zu verwenden, wenn die im Rahmen der
Raumhygieneuntersuchungen/Risikoanalyse ermittelten Werte die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen
Grenzwerte überschreiten..
BEI DEM GEBRAUCH DES DRUCKLUFTWERKZEUGS STETS GEHÖRSCHUTZ TRAGEN
BEI DER ARBEIT MIT DEM DRUCKLUFTWERKZEUG ODER WÄHREND DESSEN WARTUNG
STETS EINE SCHUTZBRILLE TRAGEN
BEI DEM GEBRAUCH DES DRUCKLUFTWERKZEUGS STETS SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN
PHYSIKALISCHE EINWIRKUNGEN VERWENDEN
STETS SICHERHEITSSCHUHE VERWENDEN
VIBRATIONSSCHUTZHANDSCHUHE SIND WÄHREND DES GEBRAUCHS DES
DRUCKLUFTWERKZEUGS ZU VERWENDEN, NACH SPEZIFISCHER ANALYSE DER TAGES-
SCHWINGUNGSBELASTUNG FÜR HÄNDE UND ARME
BENUTZEN SIE EINE SCHUTZMASKE GEGEN PHYSIKALISCHE EINWIRKUNGEN AUFGRUND
DER BEI DER UMWELT-/INDUSTRIEHYGIENIEUNTERSUCHUNG ERKANNTEN WERTE
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